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Geschichte der Kriminalisierung von Homosexualität und der Paragraph 175
Der Paragraph 175 StGB regelte die Strafbarkeit der sexuellen Handlungen zwischen Männern und zeitweise auch die sexuellen Handlungen zwischen Menschen und Tieren. Die Sexualität zwischen Frauen war kein Bestandteil des § 175. Allerdings konnten auch Frauen nach §175 verurteilt werden, wenn Sie Räume für homosexuelle Handlungen zur Verfügung stellten, wenn Sie Männer zu homosexuellen Handlungen auforderten, oder an homosexuellen Handlungen von Männern teilnahmen.
Der § 175 gehörte zu den Sexualstrafgesetzen innhalb des deutschen Strafgesetzbuches und trat am 01.01.1872 in Kraft und wurde 1994 aufgehoben (aufgehoben) und im Jahr 1998 fiel er ganz weg (weggefallen). Im aktuellen Strafgesetzbuch sind die Sexualstrafgesetze im 13. Abschnitt des StGB vom § 174 bis § 184g (also von sexuellen Missbrauch bis zur Ausübung verbotener Prostitution) aufgeführt.