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Der Paragraph 175 im wiedervereinigten Deutschland, und die Vorbereitung zur Abschaffung des Paragrafen 175

 

 

In der 10. Volkskammer (1990) der ehemaligen DDR stellte die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN am 07.09.1990 im Rechtsausschuss einen Antrag, dass man eine gesetzliche Regelung trifft die, in einem geeinten Deutschland, die Strafandrohung von gleichgeschlechtlichen Geschlechtsverkehr beendet. Auch die Fraktion der PDS wollte, dass der § 175 im ganzen Bundesgebiet abgeschafft wird und das gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften mit anderen Lebenspartnerschaften gleichgesetzt werden.

Im 11. Bundestag (1987-1990) der alten Bundesrepublik hat die Fraktion DIE GRÜNEN in einem Erschließungsantrag vom 18.09.1990 begrüßt, dass es nicht zu einer Ausweitung des § 175 auf ehemaliges DDR Territorium kommt. Gleichzeitig forderten sie die strafrechtliche Gleichstellung von Homo- und Heterosexuellen in ganz Deutschland.

 

Im deutschen Einigungsvertrag wurde vereinbart, dass der Paragraph 175 in den Bundesländern der alten BRD und der Paragraph 149 StGB/DDR in den Bundesländern der ehemaligen DDR galt. Diese Art von Rechtsunsicherheit konnten selbst die Konservativen nicht mehr aufrecht erhalten und die Sexualstrafgesetze mussten reformiert werden.

 

Im 12. Bundestag (1990-1994) wurde im Koalitionsvertrag von CDU und FDP im Dezember 1990 beschlossen, dass im Rahmen der Veränderung der Sexualastrafgesetze der Paragraph 175 abgeschaft werden sollte. So hat die Bundesregierung am 18.03.1993 einen Regierungsentwurf zur Streichung des Paragraphen 175 und 149 StGB/DDR und die Veränderung des Paragraphen 182 zu einer einheitlichen Schutzvorschrift für Jugendliche eingereicht.

 

Die Oppositionsparteien BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS/LL haben schon 1991 entsprechende Gesetzvorschläge eingebracht.Bündnis 90/DIE GRÜNEN wollten die Abschaffung der §§ 175 und 182 StGB und gesamten Gesetze des 13. Abschnitts (Sexualgesetze) reformieren.

PDS/LL wollten die Streichung §§ 175 und 182 StGB und § 149 StGB/DDR und den Verzicht auf eine neuerliche Festlegung eines besonderen Schutzes für Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren.

 

Im Jahre 1992 empfahl der Ausschuss für Frauen und Jugend des Bundesrats, gegen die Stimmen von Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, dass der Bundesrat dem Bundestag ein Gesetzesentwurf einbringt, der unter anderem die Abschaffung des §§ 175 und 182 forderte und das der § 177 verändert werden sollte.

 

Außerhalb der Parlamente fanden Aktionen gegen den §175 und anderer Sexualstrafgesetze statt. So fand am 27.09.1990 in Berlin eine Demo gegen den Paragraphen 175 statt. Zu dieser Demo haben mehrere Lesben- und Schwulenverbände aufgerufen. Aber es gab auch Widerspruch in den eigenen Reihen. So haben Flugblätter vom Schwulenreferat der FU Berlin und vom „Tuntenterror“ aufgerufen nicht unter dem Motto „Hau weg den Scheiß, gegen § 175“ zur Demo hinzugehen. Begründet haben sie es damit, dass es für Schwule nicht nur darum gehen kann, gleiche Rechte wie in einer patriarchalischen Welt lebende Heterosexuelle zu verlangen, sondern mit anderen Minderheiten für eine emanzipatorische Welt zu kämpfen.

 

Die LesBiSchwulen Organisationen vertraten gegenüber Behörden und Parlamente die Ansicht das die §§ 175 und 182 StGB gestrichen werden sollten, und das Höchstalter für den Schutz von Jugendlichen generell bei 14 Jahren liegen sollte. So auch der Schwulenverband in Deutschland (SVD) der Vorgänger des heutigen Lesben und Schwulen Verband Deutschland (LSVD)

 

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