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Projekt „QUEER INTEGRATION BRANDENBURG“ vor dem Aus

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Pressemitteilung: Lässt das Land die queeren Geflüchteten allein? - Projekt „QUEER INTEGRATION BRANDENBURG“ vor dem Aus 

10 Gründe warum die Flüchtlingshilfe für LSBTI in Brandenburg unbedingt weiter notwendig ist

Der Entwurf des brandenburgischen Haushaltsgesetzes 2022 (Einzelplan 07/MSGIV) stellt alle Akteur:innen der brandenburgischen Community (LSBTTIQ*) vor die Existenzfrage. Er offenbart die Absicht einer Etatkürzung von bisher 224.000 EUR auf nun 114.000 EUR ab dem Haushaltsjahr 2022 für die Umsetzung des Landesaktionsplans Queeres Brandenburg beim federführenden brandenburgischen Sozialministerium. Diese annähernde Halbierung der Mittel gefährdet mehrere wichtige Angebote. Vor allem das Projekt „Queer Integration Brandenburg" könnte ab 2022 vor dem Aus stehen.
Die Hauptbetroffenen der Mittelkürzung könnten ausgerechnet die Opfer homophober Gewalt in den Heimen und Unterkünften für Geflüchtete werden. Die Gruppe, die sich am wenigsten wehren kann, muss voraussichtlich ab 2022 ohne die einzige landesweite kompetente Fach- und Beratungsstelle auskommen. Das Beratungsprojekt „Queer Integration Brandenburg" (Katte e. V.) betreut derzeit etwa 200 queere Geflüchtete im ganzen Bundesland. Nach unseren Erfahrungen entspricht derzeit die Unterbringung bei vier von fünf Geflüchteten nicht den gesetzlichen Vorschriften für die besonderen Belange schutzbedürftiger Personen*. So gut wie alle queeren Geflüchteten berichten von Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen in den Heimen. Die Intensität der Gewalt ist in den letzten Monaten erheblich gestiegen.

Deshalb fordern wir nicht nur die Aufrechterhaltung, sondern eine Erweiterung der LSBTI-Flüchtlingshilfe im Land Brandenburg, sowie die Anpassung der Unterbringung an gesetzliche Vorgaben, denn:

  1. Queere Geflüchtete sind öfter als andere Geflüchtete Opfer von körperlicher Gewalt geworden, zumeist in den Herkunftsländern, aber auch auf der Flucht.

  2. Queere Geflüchtete sind sehr häufig Opfer sexueller oder sexualisierter Gewalt.

  3. Queeren Geflüchteten fehlt oft jegliche Verbindung in (und Unterstützung durch) die Herkunftsfamilien, da Homosexualität als Sünde oder sogar als Verbrechen angesehen wird.

  4. Queere Geflüchtete bedürfen, aufgrund der Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen, eine psychiatrische, psychotherapeutische oder psychologische Langzeitbetreuung.

  5. Queere Geflüchtete haben durch die Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen in den Herkunftsländern oder in ihren Familien, durch erlittene Verletzungen oder nicht gewährte gesundheitliche Versorgung einen höheren physiologischen und gesundheitlichen Behandlungsbedarf.

  6. Queere Geflüchtete haben einen höheren Beratungsbedarf zu asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fragen, insbesondere da ihnen ein sofortiges Outing bei den Bamf-Interviews schwerfällt und in den laufenden Asylverfahren oft noch nachgesteuert werden muss.

  7. Queere Geflüchtete haben deutlich öfter Probleme in den Heimen und Gemeinschaftsunterkünften, weil 80 Prozent aller queeren Geflüchteten in Brandenburg nicht regelgerecht und gesetzeskonform* untergebracht sind. So werden sie dort viel häufiger Opfer von Gewalt und Hasskriminalität als andere.

  8. Queere Geflüchtete haben weniger Sozialkontakte in Deutschland, weil sie sich wegen der Gefahrenlage und den Anfeindungen in den Heimen und im Umfeld zu ihrer eigenen Sicherheit selbst isolieren. In den Communities der Herkunftsländer werden sie abgelehnt, gemieden und gemobbt. Ein Ansehensverlust in der Familie droht, wenn es negative Rückmeldungen aus Deutschland gibt.

  9. Queere Geflüchtete haben mehr Probleme in den Sprach- und Integrationskursen, weil sie auch dort von anderen Teilnehmern gemobbt und verächtlich gemacht werden. Selbst Lehrkräfte, die oft den Migrations-Communities entstammen, zeigen dieses Verhalten bis zur offenen Ablehnung und Diffamierung.

  10. Queere Geflüchtete bedürfen einer intensiveren Alltags- und Eingliederungshilfe, da im täglichen Leben in Deutschland oft die eigenen Hilfsnetzwerke fehlen. Das tägliche Suchen nach Ausweichlösungen mit einem ungewissen Ausgang erhöht den psychosozialen Betreuungsbedarf maßgeblich.

*Artikel 21 der Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (ABl. L 180 vom 29.6.2013, S. 96), auch im Sinne von § 2 Absatz 3 des Landesaufnahmegesetzes

 

Hans Kremer, Ronald Schulz
Katte e. V. Vereinsvorstand

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