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Auf zum letzten Gefecht

AlexanderVogtdittmar2Vogt/ Dittmar: Gleichstellung von Lebenspartnern endlich abschließen

(Schwusos/ LSU) Zu den Streitigkeiten in den aktuellen Koalitionsverhandlungen wegen der vollständigen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe und der Schaffung eines einheitlichen Instituts Ehe erklären der Bundesvorsitzende der Lesben und Schwulen in der Union (LSU), Alexander Vogt und der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen in der SPD (Schwusos), Ansgar Dittmar:

„Wir appellieren an die Verhandlungsführer in den Koalitionsverhandlungen, die Gleichstellung von Lebenspartnern endlich abschließend umzusetzen und sich nicht auf Formelkompromisse zurückzuziehen.

Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist am 01.08.2001 in Kraft getreten und soll die partnerschaftlichen Rechte von gleichgeschlechtlichen Paaren regeln. Diese Paare entscheiden sich bewusst für die rechtliche Statuierung ihrer Beziehung zueinander. In diesen Beziehungen werden Werte gelebt von Vertrauen und Verständnis, sowie der Sehnsucht nach einem gelingenden Leben in partnerschaftlicher und verlässlicher Verbindung. Sie sind Anerkennung und Bejahung zweier Menschen. Diese unbedingte Anerkennung wird erweitert, wenn diese Beziehung zur Familie wird. In Deutschland gibt es ca. 7.000 Regenbogenfamilien (Stand 2010), in denen leibliche oder Adoptiveltern mit ihren Kindern gemeinsam leben. Das sind Eltern, die sich bewusst für Kinder entschieden haben, sich um sie kümmern, ihnen Halt und Richtung geben für ein selbstbestimmtes Leben.

Im Februar hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass eingetragene Lebenspartner, die mit dem leiblichen oder angenommenen Kind eines Lebenspartners in sozial-familiärer Gemeinschaft leben, eine durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Familie im Sinne des Grundgesetzes bilden. Im Mai folgte die Entscheidung, dass die Ungleichbehandlung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern in den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes zum Ehegattensplitting eine am allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu messende mittelbare Ungleichbehandlung wegen der sexuellen Orientierung darstellt.

Im Ergebnis hat das Bundesverfassungsgericht in beiden Entscheidungen eine klare verfassungsrechtliche Notwendigkeit einer Gleichstellung von Lebenspartnern sowohl im Steuerrecht als auch beim Adoptionsrecht festgestellt. Dies korrespondiert mit der überwiegenden Mehrheit der Gesellschaft, die eine volle Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe fordert (ARD Deutschlandtrend, März 2013).

Es besteht jetzt die Chance für Union und SPD, diese Ungleichbehandlung endlich zu beenden - 12 Jahre nach der Einführung des Lebenspartnerschaftsrechts. 12 Jahre eines quälenden Kampfes für die Betroffenen, 12 Jahre eines quälenden Entscheidungsfindungsprozess in den Parteien und 12 Jahre, um zu akzeptieren, dass sich die Gesellschaft weiter entwickelt hat. Wir fordern die große Runde auf, diese Chance zu nutzen und endlich die Ungleichbehandlung von Lebenspartnern zu beenden. Gerade weil erwartet wird, dass Große Koalitionen notwendige gesellschaftliche Reformen durchsetzen, ist auch die Gleichstellung endlich abzuschließen.“

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