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Eingetragene Lebenspartnerschaft wird gleichgestellt

brandenburg_de_logo(gayBrandenburg - communityTicker) Durch eine eingetragene Lebenspartnerschaft verbundene Paare sollen in Brandenburg in allen landespolitischen Rechtsbereichen Ehepaaren gleichgestellt werden. Das Kabinett stimmte heute einem entsprechenden Gesetzentwurf des Familienministeriums zu. Familienstaatssekretär Wolfgang Schroeder betonte: „Mit der Anpassung wird ein zentrales Ziel des Koalitionsvertrages im Bereich der Familienpolitik umgesetzt.“
Mit dem „Gesetz zur Anpassung des brandenburgischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsrecht des Bundes“ sollen 28 brandenburgische Gesetze und Verordnungen, darunter die Kommunalverfassung, das Sparkassengesetz und die Ausbildungsförderungsverordnung, angepasst werden.

Bislang hatte Brandenburg nur bei neuen Gesetzen die eingetragene Lebenspartnerschaft mit berücksichtigt, beispielsweise im Beamtenrecht und beim Hochschulgesetz. Seit 2001 können sich gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland trauen lassen und eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Damit werden den Partnern neben Rechten beispielsweise auch die Pflicht zum gegenseitigen Unterhalt – auch nach einer Trennung – auferlegt.

Mit dem Gesetzentwurf wird den bundesrechtlichen Regelungen, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs Rechnung getragen. Elf andere Länder, darunter Berlin und Sachsen-Anhalt, haben ihr Landesrecht bereits vollständig angepasst.

 

Autor: PM Ministerium Arbeit, Soziales und Frauen

 061_Kabinett_Lebenspartnerschaft_24052011.pdf  Byte 01/01/1970, 01:00

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