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III.6. - Handlungsfeld - Gewaltprävention und Antidiskriminierung

III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.6. - Handlungsfeld - Gewaltprävention und Antidiskriminierung

Ein diskriminierungs- und gewaltfreies Leben zu ermöglichen und zu gewährleisten, ist eine wichtige Aufgabe der Zivilgesellschaft und staatlicher Stellen. Erfahrungen mit Ausgrenzungen, Diskriminierungen, aber auch verbale, psychische und körperliche Gewalt erleben LSBTTIQ* überproportional oft im Verhältnis zum Rest der Bevölkerung. So gaben 13 Prozent der Teilnehmenden der Online-Befragung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie an, dass sie in den letzten fünf Jahren körperlicher Gewalt aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder sexuellen Orientierung ausgesetzt waren. Etwa ein Drittel der Befragten erlitten körperliche Übergriffe wie Grabschen oder Rempeln; Beleidigungen mussten sogar 70 Prozent der Befragten über sich ergehen lassen. Gewaltprävention und Maßnahmen zur Antidiskriminierung sind damit die zentralen Voraussetzungen für LSBTTIQ*, um ein selbstbestimmtes Leben ohne Angst und Diskriminierungserfahrungen zu führen. Diese Ergebnisse bestätigt eine Studie43 der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (European Union Agency For Fundamental Rights (FRA)) zu Erfahrungen von LGBT-Personen mit Diskriminierung und Hasskriminalität in der EU und Kroatien aus dem Jahr 2013.

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