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Beamtenrechts-Reform soll Verpartnerte außer Acht lassen

Bei der Anhörung im Bundes-Innenausschuß reden die Fraktionen über alles Mögliche, nur nicht über die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften

(carbo) Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat am vergangenen Dienstag eine öffentliche Anhörung zu dem von Innenminister Schäuble (CDU) vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuordnung des Beamtenrechts des Bundes (Dienstrechtsneuordnungsgesetz) durchgeführt. Ein Diskussionspunkt war dabei die Frage, ob die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften europarechtlich geboten sei.

In einer schriftlichen Stellungnahme für den LSVD hatte Manfred Bruns (LSVD Bundesvorstand und Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof a. D.) dargelegt, dass die Benachteiligung von Lebenspartnern gegenüber Ehegatten beim Arbeitsentgelt eine mittelbare Diskriminierung wegen ihrer sexuellen Ausrichtung darstellt, die durch die EU-Richtlinie 2000/78/EG verboten ist, wenn sich die Lebenspartner in „einer vergleichbaren Situation" wie Ehepaare befinden. Eine Gleichstellung ist nach dem Urteil des EuGH in der Vorlegungssache Maruko zwingend geboten, so Manfred Bruns.

Mehr Spielraum für die nationalen Gesetzgeber sah dagegen der Gutachter der CDU/CSU, Prof. Dr. Jan Ziekow. Er betonte, dass der EuGH dem Generalanwalt nicht in allen Punkten gefolgt sei und daher die Gleichstellung eine Frage der politischen Entscheidung sei. Dagegen argumentierte Manfred Bruns in einer zweiten Stellungnahme, dass nicht die generelle Vergleichbarkeit von Ehe und Lebenspartnerschaft, sondern die vergleichbare Lage von Ehegatten und Lebenspartner im Hinblick auf die Funktion des streitigen „Arbeitsentgelts" der Vergleichsmaßstab sei. Weil das der Fall ist, verbietet das Diktum des EuGH eine Fortschreibung der Diskriminierung.

Auch der Staatsrechtler Heinrich Amadeus Wolf kritisierte die fehlende Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften. Positive Stellungnahmen zur Gleichstellung kamen zudem vom Bundeswehrverband, dem dbb Beamtenbund und Tarifunion sowie dem Verband lesbischer und schwuler Polizeibeamten (VelsPol). Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund und ver.di setzten sich deutlich für eine Gleichstellung ein.

Beachtlich ist, dass sich keiner der Gutachterinnen und Gutachter gegen eine Gleichstellung aussprach.

Der LSVD appellierte an die Bundestagsfraktionen, im Innenausschuss und bei den abschließenden Lesungen des Gesetzentwurfs im Bundestag keinem Gesetz zuzustimmen, das gegen europäisches Recht verstößt und das die Diskriminierung von Lebenspartnerschaften fortschreibt.

Stellungnahmen unter

http://www.bundestag.de/ausschuesse/a04/anhoerungen/Anhoerung13/index.html

Ergänzende Stekllungnahme des LSVD: pdf finanzausschuss-ergnzung 18/04/2008,01:23 72.58 Kb

Informationen zum Stand des Verfahrens unter

http://www.lsvd.de/544.0.html#c4105

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