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Verfassung muss sich gegen Homophobie stark machen

Diskriminierungsverbot ins Grundgesetz. Verfassung muss sich gegen Homophobie stark machen

 Zum internationalen Tag gegen Homophobie am 17. Mai erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Das Grundgesetz muss sich endlich gegen Homophobie stark machen. Der LSVD fordert eine Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz um das Merkmal der „sexuellen Identität“. Unserer Verfassung fehlt bislang die Klarstellung, dass Lesben, Schwulen, Transgender und intersexuellen Menschen gleiche Rechte zustehen. (weiterlesen)

 

Wir begrüßen nachdrücklich, dass sich heute die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, zu der Forderung nach einer Ergänzung des Grundgesetzes bekannt hat. Die Unterstützung der Antidiskriminierungsstelle zeigt, wie wichtig die klare Benennung der Rechte von Lesben, Schwulen, Transsexuellen und intersexuellen Menschen im Grundgesetz für die Betroffenen und die Antidiskriminierungsarbeit ist.

Gerade staatliche Stellen und Gerichte, die für Gleichstellung sorgen müssten, weigern sich wiederholt unsere Rechte anzuerkennen. Da muss ein Riegel vorgeschoben werden. Ausreden und Vertröstungen von Seiten der Regierung haben wir lange genug gehört. Wir fordern die Regierungsparteien auf, den im Bundestag vorliegenden Gesetzentwürfen auf Ergänzung des Gleichheitsartikels um das Merkmal „sexuelle Identität“ zuzustimmen.

 www.artikeldrei.de

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