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Vor dem Durchbruch?

senatbundesverfassungsgerichtDas Bundesverfassungsgericht stärkt voraussichtlich das Recht homosexueller Partner, Kinder zu adoptieren. Dies wurde bei einer mündlichen Verhandlung des Ersten Senats diese Woche deutlich. Die klagenden homosexuellen Paare machen deshalb Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes und den Schutz der Familie geltend. Prozessbeobachter rechnen im Februar/März 2013 mit einem Urteil. Mehrere Richter deuteten an, dass sie das bisherige Verbot für Homosexuelle, ein Adoptivkind ihres eingetragenen Lebenspartners ebenfalls zu adoptieren, für grundgesetzwidrig halten. Nach geltendem Recht ist zwar die Adoption des leiblichen Kindes des eingetragenen Lebenspartners möglich ("Stiefkindadoption"), nicht aber die Adoption eines vom eingetragenen Lebenspartner adoptierten Kindes ("Sukzessivadoption" oder "Zweitadoption"), wobei es sich dabei aber auch nur um einen eher unproblematischeren Aspekt des Adoptionsrechts handelt, denn das Gericht prüft nur: Dient es dem Wohl des Kindes, wenn es zwei Eltern hat, und nicht nur eine Mutter oder einen Vater? Dass ihm zwei Erb- und zwei Unterhaltsansprüche zustehen? Dass es nicht in die Obhut von Behörden muss, falls die Adoptivmutter/der Adoptivvater stirbt? Dass seine Beziehung zu zwei Bezugspersonen rechtlich abgesichert ist, falls das Paar sich trennt? Die Fragen so formuliert sind aus rein rechtlichen Erwägungen wohl nicht mit Nein zu beantworten.

Der kompliziertere Teil, über den nicht verhandelt wurde, nämlich eine völlige Gleichstellung bei der Adoption , also dass zwei Frauen oder zwei Männer wie Eheleute auch, gemeinsam ein fremdes Kind annehmen dürfen steht immer noch aus.

Das Gericht wird das heiße Eisen diesmal wohl nicht anfassen. Denn dort wäre dann wirklich die Frage zu beantworten, die viele Menschen bewegt: Sind Kinder schlechter dran, wenn sie bei zwei Müttern oder bei zwei Vätern leben, statt klassisch mit Mama und Papa aufzuwachsen? Genau so einen Fall wird das Berliner Kammergericht dem Verfassungsgericht schon im nächsten Jahr vorlegen. In der Karlsruher Anhörung wurde zwar darauf hingewiesen, dass die Behörden mit homosexuellen Pflegeeltern sehr gute Erfahrungen gemacht haben, und die vom Bundesjustizministerium vorgelegte Studie von 2009 der Uni Bayreuth zeigt: Entscheidend für die Entwicklung der Kinder ist allein die Qualität der familiären Beziehung; und nicht, ob die Eltern das gleiche Geschlecht haben, aber die Diskussion und Ablehnung um die Gleichstellung beim letzten CDU Bundesparteitag zeigte auch wie hoch noch die Widerstände am rechten Rand der Gesellschaft sind.

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