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Sozialministerin stellt Aktionsplan vor

DianagolzeLandtag

Sozialministerin Diana Golze (Die Linke) während ihrer Rede anlässlich des Internationalen Tages gegen Homo- und Transphobie vor dem Landtag Brandenburg am 17.05.2016

Sozialministerin Diana Golze stellt morgen im Kabinett den „Aktionsplan für Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt, für Selbstbestimmung und gegen Homo- und Transphobie in Brandenburg“ (kurz: „Aktionsplan Queeres Brandenburg“) vor. Vorausgegangen war ein breit angelegter Beteiligungsprozess zur Erarbeitung des Aktionsplans. Einbezogen waren die Community der lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen, intersexuellen und queeren Menschen (LSBTTIQ*) und die interessierte Öffentlichkeit. Das Sozialministerium startete im April eine Online-Beteiligungsplattform sowie eine Online-Befragung zur Lebenssituation von LSBTTIQ* in Brandenburg, im Sommer folgten Workshops in Potsdam, Cottbus und Prenzlau. Die Landesregierung wird den beschlossenen Aktionsplan dem Landtag zuleiten.

Sozialministerin Golze sagte heute in Potsdam: „Jeder Mensch hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Dieses Grundrecht müssen wir schützen. Trotz vielfältiger Entwicklungen unserer modernen und aufgeklärten Gesellschaft sehen sich viele lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, intersexuelle und queere Menschen immer noch mit Ausgrenzungen, Vorurteilen und Diskriminierungen im alltäglichen Leben konfrontiert. Mit dem „Aktionsplan Queeres Brandenburg“ setzt die Landesregierung ein klares Zeichen für Vielfalt und Toleranz. Die Maßnahmen werden die Lebenssituation vieler LSBTTIQ* in Brandenburg hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Gleichstellung und Akzeptanz spürbar verbessern und zur Bekämpfung von Diskriminierung beitragen.“‎

Die Landesregierung hat sich zur Steigerung von Akzeptanz, Respekt und Wertschätzung sowie zum Abbau von Diskriminierung bei der Erarbeitung des Aktionsplans folgende Ziele gesetzt:

· Unterstützung von LSBTTIQ*-Jugendlichen, insbesondere bezogen auf das äußere Coming-out,

· Sensibilisierung der Akteur*innen in den unterschiedlichen Bereichen bzw. Berufen, die mit Menschen zu tun haben, für die Anliegen von LSBTTIQ*,

· Förderung und Schaffung von diskriminierungsfreien Räumen, z.B. in der Schule sowie Bildungseinrichtungen allgemein, im öffentlichen Raum und in der Arbeitswelt,

· Verbesserung der Sichtbarkeit von LSBTTIQ*-Themen in den vielfältigen gesellschaftlichen Strukturen wie Kultur, Arbeitswelt usw.,

· Verbesserung der rechtlichen Gleichstellung und der medizinischen Versorgung von transsexuellen, transgender und intersexuellen Menschen,

· Umsetzung von vertrauensbildenden Maßnahmen zwischen der LSBTTIQ*-Community und der Polizei sowie den Strafverfolgungsbehörden,

· Integration der LSBTTIQ*-Thematik in die bestehenden Beratungs- und Unterstützungsangebote,

· Unterstützung der Gedenkarbeit zur LSBTTIQ*-Geschichte im Land Brandenburg.

Um diese Ziele zu erreichen, wurden mit dem Aktionsplan acht Handlungsfelder benannt und dazu mehr als 60 konkrete Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Ministerien sowie der Staatskanzlei entwickelt.

Die Handlungsfelder sind: „Bildung und Aufklärung“, „Teilhabe“, „Selbstbestimmung und Selbsthilfe“, „Familie, Kinder, Jugend, Lebenspartnerschaft“, „Lebenslagen“, „Gewaltprävention und Antidiskriminierung“, „Gesundheit“ sowie „Arbeitswelt.“

Golze erklärte: „Die Sensibilisierung für LSBTTIQ*-Belange ist das große Querschnittsthema, das alle Handlungsfelder umfasst. Dies bezieht sich besonders auf die Menschen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit LSBTTIQ* zu tun haben. Dazu zählen zum Beispiel pädagogisches Fachpersonal, Beratungskräfte oder Personal in Pflegeeinrichtungen. Es ist wichtig, das Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in den Ausbildungsinhalten und Fortbildungsmodulen für viele Berufsgruppen grundlegend zu verankern.“

Maßnahmen im Aktionsplan sind zum Beispiel: Überarbeitung der „Leitlinien zur geschlechtergerechten Jugendarbeit“, Veranstaltungen zur Sichtbarkeit von LSBTTIQ*, Ausstellungen zum Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt, Erstellung eines Wegweisers für die Angebote der queeren Community, Verstetigung der Förderung der Christopher Street Days (CSD) im Land Brandenburg sowie der LesBiSchwuleT*our, Schulung der Mitarbeitenden der bestehenden Familienberatungsstellen durch das Projekt „Regenbogenfamilien in Brandenburg stärken“ sowie Einbindung von LSBTTIQ* in die Seniorenarbeit.

Der Landtag hatte im Juni 2016 beschlossen, dass die Landesregierung bis Ende 2017 einen „Aktionsplan für Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt, für Selbstbestimmung und gegen Homo- und Transphobie in Brandenburg“ erarbeiten soll.

Als erstes Bundesland hat Brandenburg bereits 1992 ein Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Identität in seine Landesverfassung aufgenommen. Seitdem hat das Land immer wieder Zeichen gegen Benachteiligung und Diskriminierung geschlechtlicher und sexueller Vielfalt gesetzt.


Pressemitteilung MASGF, Nr.: 197/2017, Potsdam, 11. Dezember 2017 

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