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III.6.2. - Antidiskriminierung

III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.6. - Handlungsfeld - Gewaltprävention und Antidiskriminierung
III.6.2. - Antidiskriminierung

Mit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gründete sich die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS). Aus der „Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft“ aus dem Jahr 2011 wurde die „Koalition gegen Diskriminierung“ entwickelt. Das Land Brandenburg ist, nach Berlin und Hamburg, der „Koalition gegen Diskriminierung“ (*45) mit der Unterzeichnung der Absichtserklärung (*46) bereits im September 2011 als drittes Bundesland beigetreten.

Erste Schritte in der Anti-Diskriminierungsarbeit erfolgten bereits 1999 durch die Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle - seit 2010 die Landesstelle für Chancengleichheit. Die Landesstelle war unter anderem im Büro der Integrationsbeauftragten angesiedelt. Mit dem Haushaltsgesetz 2017/2018 beschloss der Landtag die Stärkung der Landesstelle für Chancengleichheit und bewilligte eine volle Personalstelle. Dabei werden die Aufgaben der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung als Querschnittsaufgabe der Verwaltung in allen Politikfeldern verstanden.

Wichtige Aufgaben sind hier

- die Sensibilisierung von Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Verwaltung für das Recht auf Chancengleichheit und Antidiskriminierung,

- die Zusammenarbeit mit den Antidiskriminierungsstellen des Bundes und der Länder sowie mit Netzwerken, Gremien, NGOs und der Zivilgesellschaft,

- die Entwicklung von Konzepten und Strategien gegen strukturelle Diskriminierungen und für die Etablierung von Vielfalt/Diversity, - die Prüfung und Durchführung von rechtlichen Initiativen auf Landes- und Bundesebene zur Gewährleistung von Chancengleichheit und Antidiskriminierung,

- die Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), - die Beratung bei Eingaben, Beschwerden und Anfragen in Angelegenheiten des Antidiskriminierungsschutzes,

- die Förderung von Projekten und Maßnahmen zur Stärkung der Antidiskriminierungsarbeit und deren Durchführung oder fachliche Begleitung und

- die Durchführung von Schulungen sowie Qualifizierung von Multiplikatoren*innen.

Die Arbeit der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung wirkt auch präventiv gegen Diskriminierung. Sie soll dazu beitragen, dass Brandenburger*innen, die Diskriminierungen erfahren, eine Anlaufstelle haben, über ihre Rechten informiert werden und aktiv Unterstützung erhalten können. Eine weitere wichtige Aufgabe der Landesstelle ist die Unterstützung des Vernetzungsprozesses von Selbsthilfeorganisationen und Betroffenenverbänden mit den LSBTTIQ*- Interessenvertretungen.

 

(*45) URL: http://www.masgf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.264413.de. Zuletzt abgerufen am 12.Juli 2017.

(*46) URL: http://www.masgf.brandenburg.de/media_fast/4055/Absichtserklaerung_mU.PDF. Zuletzt abgerufen am 12.Juli 2017. 47

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