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Beginn des Christentums bis zum Mittelalter
 
Eine Wendung in der Haltung zur Homosexualität brachte das Christentum. Unter Berufung auf Paulus wurden alle Handlungen von Homosexualität untersagt. Sie führten auch denBegriff der „Sodomie“ ein. Darunter verstanden sie nicht nur Homosexualität, sondern jegliche Sexualität die nicht zur Fortpflanzung diente.
 
Ab dem 13 Jhrd. wurde der gleichgeschlechtliche Geschlechtsverkehr in Europa zu einer Straftat, die fast überall mit der Todesstrafe belegt wurde. Während der Zeit der Inquisition wurde der „Ketzer“ nicht nur der Ketzerei angeklagt, sondern oft auch der „Sodomie“, damit man ihn auf jeden Fall mit dem Tode bestrafen konnte.
 
Eine gesetzliche Grundlage bekam diese Rechtspraxis im Jahre 1532 mit der Einführung der Constitutio Criminalis Carolina und zwar im Paragraphen 116. Dort stand:
 
„ Straff der vnkeusch, so wider die Natur beschicht.cxvj. Item so eyn mensch mit eineym vihe, mann mit mann weib mit weib, unkeusch treiben, die haben auch das leben verwürckt, vnd man soll sie der gemeynen gewohnheyt nach mit dem fewer vom leben zum todt richten.
 
Übersetzung: „Strafe für Unzucht, so sie wider der Natur geschieht. cxvj. Ferner,wenn ein Mensch mit einem Vieh, Mann mit Mann, Frau mit Frau, Unzucht treiben, haben sie auch das Leben verwirkt, und man soll sie nach allgemeiner Gewohnheit mit dem Feuer vom Leben zumTode richten.“1
1Die Constitutio Criminalis Carolina (CCC) war das erste allgemeine deutsche Strafgesetzbuch in Deutschland. Es trat 1532, unter Kaiser Karl V., in Kraft
 
Dieses Gesetz galt bis zum Ende des 18.Jahrhunderts.

 

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