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Findbuchparagraph175
 
Geschichte der Kriminalisierung von Homosexualität und der Paragraph 175
Der Paragraph 175 StGB regelte die Strafbarkeit der sexuellen Handlungen zwischen Männern und zeitweise auch die sexuellen Handlungen zwischen Menschen und Tieren. Die Sexualität zwischen Frauen war kein Bestandteil des § 175. Allerdings konnten auch Frauen nach §175 verurteilt werden, wenn Sie Räume für homosexuelle Handlungen zur Verfügung stellten, wenn Sie Männer zu homosexuellen Handlungen auforderten, oder an homosexuellen Handlungen von Männern teilnahmen.

Der § 175 gehörte zu den Sexualstrafgesetzen innhalb des deutschen Strafgesetzbuches und trat am 01.01.1872 in Kraft und wurde 1994 aufgehoben (aufgehoben) und im Jahr 1998 fiel er ganz weg (weggefallen). Im aktuellen Strafgesetzbuch sind die Sexualstrafgesetze im 13. Abschnitt des StGB vom § 174 bis § 184g (also von sexuellen Missbrauch bis zur Ausübung verbotener Prostitution) aufgeführt.


Antike

Im antiken Griechenland war gleichgeschlechtlicher Geschlechtsverkehr zwischen jungen Männern (bis zum wehrfähigen Alter) akzeptiert. Auch der gleichgeschlechtliche Geschlechtsverkehr zwischen einem jungen Mann und einem Erwachsenen wurde geduldet. Allerdings mußte die Beziehung beendet werden, wenn der junge Mann in das wehrfähige Alter kam. Falls die Beziehung weiter anhielt, wurde der Homosexuelle ausgegrenzt und die Legalität dieser Beziehung aufgelöst. Prominentes Beispiel war Alexander der Große, der aber aufgrund seiner sozialen Stellung, wegen dieser Beziehung keine Nachteile erhielt.

Bei den Germanen konnten junge männliche Heranwachsende und Erwachsene Geschlechtsverkehr haben. Der gleichgeschlechtliche Geschlechtsverkehr zwischen Männern wurde zwar nicht strafrechtlich verfolgt, wurde aber sozial geächtet.


 
Beginn des Christentums bis zum Mittelalter
 
Eine Wendung in der Haltung zur Homosexualität brachte das Christentum. Unter Berufung auf Paulus wurden alle Handlungen von Homosexualität untersagt. Sie führten auch denBegriff der „Sodomie“ ein. Darunter verstanden sie nicht nur Homosexualität, sondern jegliche Sexualität die nicht zur Fortpflanzung diente.
 
Ab dem 13 Jhrd. wurde der gleichgeschlechtliche Geschlechtsverkehr in Europa zu einer Straftat, die fast überall mit der Todesstrafe belegt wurde. Während der Zeit der Inquisition wurde der „Ketzer“ nicht nur der Ketzerei angeklagt, sondern oft auch der „Sodomie“, damit man ihn auf jeden Fall mit dem Tode bestrafen konnte.
 
Eine gesetzliche Grundlage bekam diese Rechtspraxis im Jahre 1532 mit der Einführung der Constitutio Criminalis Carolina und zwar im Paragraphen 116. Dort stand:
 
„ Straff der vnkeusch, so wider die Natur beschicht.cxvj. Item so eyn mensch mit eineym vihe, mann mit mann weib mit weib, unkeusch treiben, die haben auch das leben verwürckt, vnd man soll sie der gemeynen gewohnheyt nach mit dem fewer vom leben zum todt richten.
 
Übersetzung: „Strafe für Unzucht, so sie wider der Natur geschieht. cxvj. Ferner,wenn ein Mensch mit einem Vieh, Mann mit Mann, Frau mit Frau, Unzucht treiben, haben sie auch das Leben verwirkt, und man soll sie nach allgemeiner Gewohnheit mit dem Feuer vom Leben zumTode richten.“1
1Die Constitutio Criminalis Carolina (CCC) war das erste allgemeine deutsche Strafgesetzbuch in Deutschland. Es trat 1532, unter Kaiser Karl V., in Kraft
 
Dieses Gesetz galt bis zum Ende des 18.Jahrhunderts.

 


Neuere Geschichte bis 1871

Nach der französischen Revolution wurde 1791 im „Code Pénal“ in Frankreich die Strafbarkeit der Homosexualität abgeschafft. Bei der Einführung des allgemeinen Landrechtes 1794 in Preußen wurde die Sodomie nicht mehr unter Todesstrafe gestellt, sondern mit Gefängnis und Verbannung bestraft. In den §§ 1069 und 1070 stand:

 
Sodomtere  und andre dergleichen unnatürliche Sünden, welche wegen ihrer
Abscheulichkeit hier nicht genannt werden können, erfordern eine gänzliche Vertilgung desAndenkens.
[...]
Es soll daher ein solcher Verbrecher, nachdem er ein- oder mehrjährige Zuchthausstrafe mit Willkommen und Abschied ausgestanden hat, aus dem Orte seines Aufenhalts, wo sein Laster bekanntgeworden ist, auf immer verbannt , und das etwa gemißtbrauchte Thier getödtet, oder heimlich aus der Gegend entfernt werden. 2
2 Das Preußische Allgemeine Landrecht (ALR) wurde unter Friedrich Wilhelm II 1794 eingeführt. Das ALR regelte alle Rechtsbereiche und galt für die preußischen Territorien
 
Die Begriffe „Willkommen“ und „Abschied“ bedeutete die Anwendung von Folter bei Antritt und Ende der Haft.
 
Nach der Annexion der linksrheinischen Gebiete durch Napoleon galt dort der Code Pénal, der die Homosexualität nicht unter Strafe stellte, bis zur Einführung des Reichsstrafgesetzbuches  vom 01.01.1872. Auch Bayern erließ 1810 in seinem Strafgesetzbuch alle opferlosen Straftaten. Dazu zählte auch die Homosexualität
 
In den preußischen Staaten galt ab 01.07.1851 ein allgemeines Strafgesetzbuch. DerParagraph 143 regelte die Strafbarkeit  von „Unzucht“ und lautete:
 
Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder vonMenschen mit Thieren verübt wird, ist mit Gefängniß von sechs Monaten bis zu vier Jahren, sowie mit zeitiger Untersagung der Ausübung der bürgerlichen Ehrenrechte zu bestrafen.
 
Der Paragraph 143 des preußischen Strafgesetzbuches von 1851 wurde in das Strafgesetzbuch des Norddeutschen Bundes übernommen und erst durch den Paragrafen 175 von 1872 ersetzt.
 
 

 Das Deutsche Kaiserreich von 1871 bis 1918 und Einführung des § 175

Am 01.01.1872 trat im neugegründeten Deutschen Reich ein neues Reichsstrafgesetzbuch in Kraft. Die männliche Homosexualität war mit dem Paragraphen 175 wieder im ganzen Reich strafbar, auch in den Bundesstaaten (Bayern) wo Homosexualität straffrei war.

 
Der Paragraph 175 in der Fassung von 1872
 
Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Thieren begangen wird, ist mit Gefängniß zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.
 
Gleichzeitig wuchs bei der Einführung des § 175 der Widerstand dagegen.
Im Jahre 1899 überreichte August Bebel (SPD) eine Petition von der „Wissenschaftlich-Humanitäre-Komitee“ unter der Leitung von Magnus Hirschfeld ein, mit 1000 Unterschriften z.T. auch von angesehenen Personen wie dem Potsdamer Schriftsteller Eduard Bertz.
 
 
Magnus Hirschfeld:
 
wurde am 14.05.1868 in Kolberg geboren. Er studierte Medizin und eröffnete in Magdeburg eine naturheilkundliche und allgemeinmedizinische Arztpraxis .
Am 15.05.1897 gründete er mit Eduard Oberg und dem Schriftsteller Franz Joseph von Bülow das Wissenschaftliche humanitäre Komitee (WhK) in Berlin. Aufgabe des Komitees war die entkriminalisierung der sexuellen Handlungen zwischen Männern, und Abschaffung des Paragrafen 175
 
Im Jahre 1918 gründete Magnus Hirschfeld die Dr. Magnus-Hirschfeld-Stiftung, die erste Einrichtung für Sexualforschung. Nach Dr. Magnus Hirschfeld sollte eine wissenschaftliche Einrichtung entstehen, wurde aber hauptsächlich eine ambulante Beratungsstelle für Sexualfragen und es fanden Schulungen und Fortbildungen statt. Außerdem war es ein Zufluchtsort für Menschen in sexueller Not.
 
Im Jahre 1933 wurde die Dr. Magnus-Hirschfeld-Stiftung durch die NSDAP zerschlagen. Dr. Magnus Hirschfeld war ab 1932 im Exil. Ab 1934 lebte er in Nizza, wo er am 14.05.1935 starb.
 
 
Affären im Kaiserreich, die im Zusammenhang des Paragrafen 175 standen
 
Im Kaiserreich wurde Paragraph 175 auch gerne zur Verleumdung benutzt, um unliebsame Personen loszuwerden. Als Beispiele seien die Moltke-Eulenburg- und die Krupp Affäre genannt.
 
 
 
Moltke - Eulenburg - Affäre
 
Begonnen hatte alles am 17.11.1906 mit dem Artikel „Präludium“ von dem Journalisten Maximilian Harden in der Wochenschrift Zukunft. In diesem Artikel hat Harden den„Liebenberger Kreis“ kritisiert.
 
Der Liebenberger Kreis war ein Zusammenschluss vonPersonen die sich um Kaiser Wilhelm II scharten und sich in der „Liebenberger Tafelrunde“ trafen . Hauptperson war der 59 jährige Fürst Philipp zu Eulenburg-Hertefeld.
 
 
 
Fürst Philipp zu Eulenburg-Hertefeld
 
wurde am 12.02.1847 in Königsberg geboren. Als erstes absolvierte er eine Offizierslaufbahn. Danach studierte er Jura in Leipzig und Straßburg.
 
Im Jahre 1877 trat er in den preußischen diplomatischen Dienst ein. Seit 1894 war er Diplomat in Wien, wo er 1903 aus dem diplomatischen Dienst ausschied.
Ab 1886 lernte er den Kaiser Wilhelm II kennen. Es entstand eine Freundschaft zwischen Fürst Philipp zu Eulenburg-Hertefeld und dem Kaiser Wilhelm II.
In dieser Zeit wurde die Liebenberger Tafelrunde auf dem Schloß und Gut Liebenberg, das Philipp zu Eulenburg-Hertefeld gehörte, ins Leben gerufen.
 
Dem Zirkel gehörten Mitglieder der preußischen Aristokratie an, so z.B. August und Botho zu Eulenburg, Kuno von Moltke, Baron Axel von Varnbühler, Georg von Hülsen-Häseler, Emil Graf von Schlitz, Alfred von Bülow, Gustav von Kessel, Graf Ebehard zu Dohna-Schlobitten. Oft war auch Kaiser Wihlhelm II zu Gast der in der Tafelrunde Liebchen genannt wurde. Die Runde war durch eine konservative, elitäre aristokratische, nationalistische und von Rassenlehre durchdrungenen Haltung geprägt. Es gab auch Gerüchte, dass einzelne Mitglieder füreinander homosexuelle Zuneigung empfanden. Explizit wurde Philipp von Eulenburg-Hertefeld und Kuno von Moltke (Stadtkommandant von Berlin) eine homosexuelle Beziehung nachgesagt.
 
Eine Woche nach dem Artikel vom 17.11.1906 schrieb Maximilian Harden erneut einen Artikel als fingiertes Gespräch frei nach Goethes Faust:
 
Der Harfner: „Hast Du gelesen?“
Der Süße: „Schon Freitag.“
Der Harfner: „Undenkbar! Aber sie lassn es überall abdrucken. Sie wollen uns mit aller Gewalt an den Hals.“
Der Süße: „Eine Hexenzunft. Vorbei! Vorbei!“
Der Harfner: Wenn nur ER nichts davon erfährt
 
Mit ER war Kaiser Wilhelm II gemeint. Hardenberg wollte mit diesem Artikel von Eulenburg und von Moltke zeigen, dass er über belastendes Material verfüge und verlangte, dass sich die„Tafelrunde“ aus dem politischen Geschäft raushalten solle, andernfalls würde er damit an die Öffentlichkeit gehen. Philpp von Eulenburg-Hertefeld ging in die Schweiz und man dachte, dass die Affäre vorüber sei.
 
Doch als Philipp von Eulenburg-Hertefeld wieder nach Deutschland kam, wurde die  Kampagne von Harden wieder aufgenommen. Harden schrieb am 13.04.1907 einen Artikel darüber, dass die Liebenberger Tafelrunde dem Kaiser geraten habe in der Marokkokrise zurückzuweichen, statt einen Krieg zu entfachen. Neben dieser Kritik spielte Hardenberg in diesem Artikel auch auf die Homosexualität der Liebenberger Tafelrunde an. Wörtich schrieb er:
 
Die träumen nicht von Weltbränden sie haben es schon warm genug.
 
Da Homosexualität im prüden Kaiserreich verpönt und strafbar nach §175 war, ging der Plan Hardens, einen Skandal zu entfachen, auf.
 
Als der Kaiser Wilhelm II davon erfuhr, entließ er Kuno von Moltke aus seinen Ämtern und Philipp von Eulenburg kündigte er seine Freundschaft, um zu vermeiden, dass er in diesen Skandal miteinbezogen wird.
Philipp von Eulenburg versuchte sich mit einer Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft Prenzlau den Vorwurf der Homosexualität (§ 175) zu entkräften. Weil der Staatsanwalt ein Freund von Philipp von Eulenburg war, konnte er sicher sein, dass die Unschuld festgestellt wird.
 
Kuno von Moltke klagte Maximilian Harden wegen Beleidigung an. Der ließ sich von Rechtsanwalt Max Bernstein vertreten, einem Könner auf seinem Gebiet. Als Kronzeugin wurde die frühere Frau von Moltke eine Freifrau von Elbe verhört. Die hatte nichts besseres zu tun, als ihren ehemaligen Gatten als „Perversling“ darzustellen. Als Gutachter wurde der Sexualforscher und Gegner des Paragraphen 175 Magnus Hirschfeld benannt. Er bescheinigte von Moltke eine nicht bewußte Homosexualität. Maximilian Harden wurde freigesprochen.
 
Sofort nach dem Urteil hat von Moltke Widerspruch eingelegt, und die Staatsanwaltschaft leitete ein erneutes Verfahren ein. In diesem Prozess versuchte man die frühere Ehefrau von Moltke durch medizinische Gutachten in ihrer Glaubwürdigkeit zu erschüttern. Auch der wieder ernannte Gutachter Magnus Hirschfeld konnte seine frühere Diagnose nicht aufrecht erhalten. Somit wurde Maximilian Harden zu vier Monaten Gefängnis verurteilt.
 
Der wiederum heckte mit seinem Anwalt den Plan aus, Eulenburg des Meineides zu überführen. Sie wollten von einem drittklassigen Münchener Journalisten einen fingierten Artikel schreiben lassen, um einen Beleidigungsprozeß zu erwirken. Am 23.03.1908 veröffentlichte der Redakteur Anton Städele in einer kleinen Münchener Zeitung einen Artikel, dass Maximilian Harden von Eulenburg eine größere Geldsumme erhalten habe, um künftig zu schweigen.
 
In diesem Beleidigungsprozeß, bei dem es nicht um den Journalisten Anton Städele ging, sondern um die Homosexualität von Eulenburg, nannte Harden und sein Anwalt zwei Zeugen die bezeugen sollten, dass sie mit von Eulenburg Geschlechtsverkehr hatten. Der Plan ging auf, M. Harden wurde freigesprochen.
 
Damit hatte für Philipp von Eulenburg-Hertefeld der Ausgang des Prozesses katastrophale Folgen und seine gesellschaftliche Stellung war ruiniert.
Die Staatsanwaltschaft Berlin eröffnete ein Verfahren gegen von Eulenburg wegen Meineides. Der Prozeß wurde aber wegen gesundheitlicher Probleme von Eulenburg verschoben. Aber auch der zweite Prozess wurde wegen der gesundheitlichen Probleme von Eulenburgs abgebrochen und bis zum Tod von Eulenburgs im Jahre 1921 nicht wieder aufgenommen.
 
Die Frage ist nicht, ob die handelnden Personen schwul waren oder nicht, sondern nur die Behauptung, dass es so sei, reichte aus, um Karrieren im Kaiserreich zerstören zu können. Es zeigt die homophobe Stimmung im Kaiserreich. Die Öffentlichkeit dieser Affäre hatte für dieHomosexuellen durchaus den Vorteil, dass das Thema Homosexualität in der Bevölkerung verankert wurde und nicht mehr tabuisiert werden konnte
 
Außerdem zeigte die Affäre auch den Antisemitismus bestimmter Kreise im Kaiserreich. Da der Anwalt von Maximilian Harden und der Gutachter Magnus Hirschfeld der jüdischen Religion angehörten, verbreitete von Eulenburg antisemitische Äußerungen und ein Teil der nationalgesinnten Zeitungen schrieb antisemitische Artikel.

 


 

 

Vorwärts und nicht vergessen…….
Die Haltung der Arbeiterbewegung und deren beider großen Parteien (SPD und KPD) zur Homosexualität und zum Paragrafen 175

 

 

Am 15.11.1902 schrieb der Vorwärts (die Zeitung der SPD) einen Artikel über Friedrich Alfred Krupp und seine Homosexualität, die er auf Capri auf seinen Besitzgütern ohne rechtliche Folgen ausüben konnte. Aufgedeckt wurde dieser „Skandal“ von der italienischen sozialistischen Zeitung „die Propaganda“. Der Artikel kritisiert auf der einen Seite den Paragraphen 175, auf der anderen Seite findet sie das Verhalten von Krupp als pervers und zeigt die Dekadenz der herrschenden Klasse auf.

Unter Einfluss des Eulenburg Skandals , bei dem hohe Vertraute des Kaisers wegen des Paragraphen 175 belastet wurden, sprach A. Bebel 1907 im Reichstag von der „Verseuchung ganzer Regimenter“ und fuhr weiter fort „ hier müsse endlich mit Eisen, mit glühenden Eisen, ausgebrannt werden“. A. Bebel unterschied in dieser Rede zwischen den guten Homosexuellen, also die so veranlagten und die schlechten Homosexuellen, die ihre Homosexualität erworben haben. Weiter wies A. Bebel auf unterschiedliche Anwendung des §175 im Bezug auf die soziale Herkunft der Angeklagten hin.

 

So waren August Bebel und andere Sozialdemokraten der Meinung, dass die erworbene Homosexualität eine Dekadenz des Kapitalismus sei, und hauptsächlich bei der Bourgeoisie vorkomme.

 

Auf der anderen Seite unterstützte A. Bebel 1898 als führender Sozialdemokrat eine von Magnus Hirschfeld eingereichte Petition. Er begründete das mit der ungleichen Behandlung der sexuellen Ausrichtung. Also über den legalen heterosexuelle Geschlechtsverkehr und den strafbaren homosexuellen Geschlechtsverkehr unter Männern.

 

Selbstverständlich gab es auch in der SPD andere Auffassungen. So zum Beispiel Reichstagsabgeordneter Thiel der in der Reichstagsdebatte über den Paragrafen 175 folgendes sagte: „Wir begreifen es vielleicht als nicht homosexuelle Beanlagte nicht, dassder Mann mit dem Mann in geschlechtlichen verkehr treten kann. Was würden wir aber wohl sagen, wenn die Homosexuellen in der Mehrheit wären und Gesetze machten und sagten: die heterosexuelle Betätigung des Geschlechtsleben ist etwas anormales“. Mit dieserfortschrittlichen Meinung befand sich Thiel in der SPD allerdings in einer Minderheit.

 

Die Haltung von KPD und SPD in der Weimarer Republik

 

In der Frage der Homosexualität war die SPD auch in der Weimarer Republik gespalten. In der Frage der Abschaffung des Paragraphen 175 hatte die SPD eine klare Haltung, und zwar für die Abschaffung dieses Paragraphen. So erzielten sie mit Hilfe der KPD im Jahre 1929 imRechtsausschuss bei der Reform des Strafgesetzbuches, dass der §296 , eine Verschärfung zum § 175 nicht eingeführt werden sollte, und nur der Paragraph 297 eingeführt werde, der nur die Sexualität unter Männern unter 21 Jahren unter Strafe stellen sollte. Leider konnten diese Änderungen nicht mehr durchgesetzt werden, da sich die Machtverhältnisse im Reichstag änderten, aber ihre Einstellung, dass Homosexualität auch etwas Anormales sei, sieht man deutlich an der Röhm Affäre. So versuchte die SPD den politischen Gegner, in diesem Fall die NSDAP, mit dem Vorwurf der Homosexualität zu diskreditieren. So hat der Vorwärts im Artikel vom 04.04.1932 die Homosexualität Röhms (Vorsitzende der SA) angegriffen:

 

Festzustellen ist. Röhm der die Jugend von der schwarzen Reichswehr als seine sexuelleLeckerspeise rühmt, kann und darf bei solcher Veranlagung oberster Führer, der ähnlich gearteten Hitlerarmee bleiben. Nicht gegen ihn wird von Erneurern der deutschen Sittlichkeit unternommen, sondern man sucht durch Drohungen…. die Presse einzuschüchtern……

 

Aber auch in der KPD war die Haltung zur Homosexualität nicht einstimmig. Die KPD war eindeutig für die Abschaffung des Paragraphen 175 und zum Teil konsequenter in der Forderung als die SPD. Anders als die SPD war die KPD mehr in die Arbeit der Homosexuellen-Organisationen involviert. So war zum Beispiel Felix Halle Mitarbeiter des WhK von Alfred Hirschfeld, aber gleichzeitig auch Funktionär des ZK der KPD.

 

Aber auch in der KPD gab es die Meinung, dass Homosexualität etwas krankhaftes sei, das man heilen sollte. So stand in einer von der KPD herausgegebenen Broschüre folgendes:

 

Abschaffung aller Strafen für sexuelle Verwirrungen, statt dessen Errichtung genügender Heilanstalten“.

 

Auch in der Röhm Affäre, obwohl im Ton etwas moderater als die SPD, griffen sie dieHomosexualität von Röhm an. So z.B. in der „Flugschrift Nr. 4“ der kommunistischen „Antifaschistischen Aktion“:

 

Herr Röhm mißbraucht die jungen SA Proleten zu unsittlichen homosexuellen Zwecken“.

 


 

 

Der Paragraph 175 während der Zeit des Nationalsozialismus
von 1933 bis 1945
 
 

Statt, wie 1929 in der Weimarer Republik, die einfache Sexualität unter Männern legalisieren zu wollen, hatten die Nationalsozialisten nichts besseres zu tun, als dieses menschenunwürdige Gesetz aus der Kaiserzeit noch zu verschärfen.

 
Ab dem 01.September 1935 galt in Deutschland ein neuer Paragraph 175. So war nicht nur die beischlafähnliche (Oral- und Analverkehr) Handlung strafbar, sondern jegliche homosexuelle Handlung. Das reichte von Berührungen, Küssen bis zu gegenseitiger Onanie. Mit dem neu eingeführten Paragraphen 175a konnte man bei Verführung Minderjähriger (21 Jahre), Nötigung, Prostitution, oder sonstiger Abhängigkeitsverhältnisse, härter bestraft werden.
 
Die Veränderung dieses Gesetzes hatte zur Folge, dass die nach § 175 Angeklagten gegenüber einer voreingenommenen Justiz immer schlechtere Chancen auf ein faires Verfahren hatten. So waren ab 1936 die Einstellungen von Verfahren wegen Paragraph 175 zurückgegangen. Auch die meisten Gnadengesuche und Hafterleichterungen für Gefangene die nach Paragraph 175 verurteilt worden sind, wurden abgelehnt.
 
Ab 1940 gab es die Kriegstäterverordnung. Die Kriegstäter waren Personen die zu Zuchthaus verurteilt wurden und ihre bürgerlichen Ehrenrechte, oder ihre Wehrwürdigkeit verloren haben. Die Kriegstäter wurden in, direkt von der Justiz unterstellten, Strafgefangenenlagern zu Zwangsarbeitverpflichtet. Da die Zwangsarbeit hauptsächlich aus körperlich schwerer Arbeit, bei gleichzeitiger schlechter Ernährung bestand, wurden hauptsächlich gesunde junge Männer zwischen 21 und 50 Jahren genommen. Bekannte Lager dieser Art waren die Moorlager des Emslandes oder das Lager bei Griebol (Coswig/Anhalt) für die Elbregulierung. Viele Kriegstäter waren nach Paragraph 175 verurteilt worden.
Aber auch wenn die Gefangenen entlassen wurden, waren sie weiteren Repressionen ausgesetzt. So hatten sie eine Menge polizeiliche Auflagen zu erfüllen, zum Beispiel durften sie den Wohnort nur nach polizeilicher Genehmigung verlassen.
Durch die lückenlose Überwachung von Homosexuellen von der geheimen Staatspolizei(Gestapo) und Reichskriminalpolizei, die ab 1936 eine eigene „Reichszentrale für die Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung“ errichtete, waren diese in der Lage  Homosexuelle in „Vorbeugehaft“ zu nehmen. Das bedeutete nichts anderes, als die Einweisung in ein Konzentrationslager. Durch Erlass vom Juli 1940 konnten Schwule, die aus der Haft entlassen wurden, direkt in ein Konzentrationslager verschleppt werden.
In der Hierarchie der Strafgefangenen waren sie auf der untersten Stufe. So waren sie nicht nur der Wilkür der SS ausgesetzt, sondern oft auch der anderer Mitgefangener. Die Häftlinge, die wegen Homosexualität in ein Konzentrationslager eingeliefert wurden, wurden mit einem rosa Winkel gekennzeichnet.

 


 
 
 
Der Paragraph 175 in der DDR und ab 1968
der Paragraph 151 des StGB der DDR
 
In der neugegründeten DDR galt nach einem Grundsatzurteil des Obersten Gerichtes vom 28.03.1950 der § 175 in der Fassung der Weimarer Republik und der § 175a in der Fassung von 1935.
 
Im neuen Strafgesetzbuch von 1951 wurde der § 175 und § 175a in der obengenannten Version übernommen. Die Ungleichbehandlung von Homosexualität und Heterosexualität sah man auch in der unterschiedlichen Altersbegrenzung der Volljährigkeit. Obwohl die Volljährigkeit in der DDR ab 18 Jahren eintrat, galt sie im Bezug auf den Paragraphen 175 immer noch mit 21 Jahren.
 
Im Jahre 1952 beschloss die SED den planmäßigen Aufbau des Sozialismus und der Ministerrat der DDR bildete eine Kommission, unter Vorsitz von Hilde Benjamin, zur Erarbeitung eines neuen Strafgesetzbuches. In diesem Gesetzbuch sollten die Sexualstraftaten von Homosexuellen und Heterosexuellen gleich behandelt werden. Die Novellierung des Strafgesetzbuches wurde wegen der Vorfälle von 1953 nicht in die juristische Praxis umgesetzt.
 
In guter alter deutscher Tradition wurde 1954 der in Ungnade gefallene Justizminister Max Fechner wegen § 175 angeklagt und verurteilt. Als Nachfolgerin trat Hilde Benjamin ins Amt.
 
Im Jahre 1957 versuchte eine durch die Regierung einberufene Forschungsgruppe „Sexualverbrechen“ einen Vorschlag zur Abschaffung des § 175 zu unterbreiten, dieser wurde aber 1959 von der Regierung abgelehnt und der Paragraph 175 blieb erhalten.
 
Im Jahre 1964 wurde erneut eine Kommission zur Erarbeitung eines neuen Strafgesetzbuches eingesetzt. Am 12.01.1968 trat in der DDR ein neues Strafgesetzbuch in Kraft. Im neuen Strafgesetzbuch war der § 175 abgeschafft. Dafür wurde der Paragraph 151 eingeführt.Der § 151 lautete:
 
Ein Erwachsener, der mit einem Jugendlichen gleichen Geschlechts sexuelle Handlungen vornimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung bestraft.
 
Wenn man den Paragrafen 151 genauer betrachtet, wurde der § 175 nicht abgeschafft, sondern liberalisiert, genau wie die Änderung des Paragrafen 175 im Jahre 1969 bzw.1973 in der alten BRD.
 
 
Die allgemeine Situation der LesbischSchwulen Organisationen der 1970er und 1980er Jahre in der DDR und die Abschaffung des § 151.
 
1976 wurde im Rahmen des Zivilrechts die Möglichkeit gegeben einen Verein zu gründen. Eine Lesben- und Schwulen Gruppe in Ostberlin, Homosexuelle in Berlin (HiB), versuchte eine Zulassung als Verein zu bekommen. Diese Anträge wurden mehrmals vom Magistrat der Stadt Berlin abgelehnt.
 
Im Jahre 1982 veranstaltete die evangelische Akademie Berlin und Brandenburg eine Veranstaltung zum Thema Homosexualität. Während dieser Veranstaltung versuchten sich mehrere Arbeitskreise zu gründen. Einer dieser Arbeitskreise war der AK Homosexualität bei der Evangelischen Studentengemeinde (ESG) Leipzig. Bekannter Aktivist war Eduard Stapel. Bis 1989 gründeten er an mehreren Orten der DDR Homosexuellengruppen unter dem Dach der evangelischen Kirche.
 
Ein gutes Mittel als Bürger der DDR Einfluss auf den Staat auszuüben war, das Recht Eingaben/Beschwerden an die Behörden und andere staatliche Einrichtungen zu richten. So haben in den 1980er Jahren verschiedene Homosexuelle Arbeitskreise mehrere Eingaben an den Rechtsausschuss der Volkskammer der DDR gerichtet, um zu erreichen, dass der Paragraph 151 abgeschafft wird.
 
Ein weiterer Grund für das Aus des § 151 war ein Kassationsurteil des obersten Gerichts der DDR am 11.08.1987. Dabei wurde ein Urteil eines Kreisgerichts wegen § 151 kassiert.
 
Beim 5. Strafrechtsänderungsgesetz wurde am 14.12.1988 beschlossen, dass u.a. der Paragraph 151 gestrichen wird. Diese Änderung trat am 01.07.1989 in Kraft.
 
So wurde in der ehemaligen DDR nach 171 Jahren die schwulenfeindlichen Gesetze §175 und § 151 abgeschafft. Das Queere geeinte Deutschland musste noch bis 1994 warten.
 
 

 

 

Der Paragraph 175 im wiedervereinigten Deutschland, und die Vorbereitung zur Abschaffung des Paragrafen 175

 

 

In der 10. Volkskammer (1990) der ehemaligen DDR stellte die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN am 07.09.1990 im Rechtsausschuss einen Antrag, dass man eine gesetzliche Regelung trifft die, in einem geeinten Deutschland, die Strafandrohung von gleichgeschlechtlichen Geschlechtsverkehr beendet. Auch die Fraktion der PDS wollte, dass der § 175 im ganzen Bundesgebiet abgeschafft wird und das gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften mit anderen Lebenspartnerschaften gleichgesetzt werden.

Im 11. Bundestag (1987-1990) der alten Bundesrepublik hat die Fraktion DIE GRÜNEN in einem Erschließungsantrag vom 18.09.1990 begrüßt, dass es nicht zu einer Ausweitung des § 175 auf ehemaliges DDR Territorium kommt. Gleichzeitig forderten sie die strafrechtliche Gleichstellung von Homo- und Heterosexuellen in ganz Deutschland.

 

Im deutschen Einigungsvertrag wurde vereinbart, dass der Paragraph 175 in den Bundesländern der alten BRD und der Paragraph 149 StGB/DDR in den Bundesländern der ehemaligen DDR galt. Diese Art von Rechtsunsicherheit konnten selbst die Konservativen nicht mehr aufrecht erhalten und die Sexualstrafgesetze mussten reformiert werden.

 

Im 12. Bundestag (1990-1994) wurde im Koalitionsvertrag von CDU und FDP im Dezember 1990 beschlossen, dass im Rahmen der Veränderung der Sexualastrafgesetze der Paragraph 175 abgeschaft werden sollte. So hat die Bundesregierung am 18.03.1993 einen Regierungsentwurf zur Streichung des Paragraphen 175 und 149 StGB/DDR und die Veränderung des Paragraphen 182 zu einer einheitlichen Schutzvorschrift für Jugendliche eingereicht.

 

Die Oppositionsparteien BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS/LL haben schon 1991 entsprechende Gesetzvorschläge eingebracht.Bündnis 90/DIE GRÜNEN wollten die Abschaffung der §§ 175 und 182 StGB und gesamten Gesetze des 13. Abschnitts (Sexualgesetze) reformieren.

PDS/LL wollten die Streichung §§ 175 und 182 StGB und § 149 StGB/DDR und den Verzicht auf eine neuerliche Festlegung eines besonderen Schutzes für Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren.

 

Im Jahre 1992 empfahl der Ausschuss für Frauen und Jugend des Bundesrats, gegen die Stimmen von Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, dass der Bundesrat dem Bundestag ein Gesetzesentwurf einbringt, der unter anderem die Abschaffung des §§ 175 und 182 forderte und das der § 177 verändert werden sollte.

 

Außerhalb der Parlamente fanden Aktionen gegen den §175 und anderer Sexualstrafgesetze statt. So fand am 27.09.1990 in Berlin eine Demo gegen den Paragraphen 175 statt. Zu dieser Demo haben mehrere Lesben- und Schwulenverbände aufgerufen. Aber es gab auch Widerspruch in den eigenen Reihen. So haben Flugblätter vom Schwulenreferat der FU Berlin und vom „Tuntenterror“ aufgerufen nicht unter dem Motto „Hau weg den Scheiß, gegen § 175“ zur Demo hinzugehen. Begründet haben sie es damit, dass es für Schwule nicht nur darum gehen kann, gleiche Rechte wie in einer patriarchalischen Welt lebende Heterosexuelle zu verlangen, sondern mit anderen Minderheiten für eine emanzipatorische Welt zu kämpfen.

 

Die LesBiSchwulen Organisationen vertraten gegenüber Behörden und Parlamente die Ansicht das die §§ 175 und 182 StGB gestrichen werden sollten, und das Höchstalter für den Schutz von Jugendlichen generell bei 14 Jahren liegen sollte. So auch der Schwulenverband in Deutschland (SVD) der Vorgänger des heutigen Lesben und Schwulen Verband Deutschland (LSVD)

 


 

 

Abschaffung Paragraph 175 im Jahre 1994 und 1998 und die Diskussion über die Entschädigung von § 175/151 Verurteilten, die nach 1945 in der BRD und DDR bestraft worden sind

 

 

Am 10.03.1994 beschloss der Bundestag die Aufhebung des Paragraphen 175. Gleichzeitig sollte der Paragraph 149 StGB/DDR, der laut Einigungsvertrag für die Bundesländer der ehemaligen DDR galt, für ungültig erklärt werden.

 
So kampflos wollten die Konservativen das Feld nicht räumen. Damit der Paragraph 175 gestrichen werden konnte, wollten sie die Bedingungen des Paragrafen 182 (sexueller Missbrauch von Jugendlichen) so ändern, dass sich die Bedingungen unter den die schwulen Männer jahrzehntelang gelitten haben, für alle Personen, egal welches Geschlecht und welche sexuelle Orientierung, gelten sollten.
 
Die Abschaffung des Paragraphen 182, die die Oppositionsparteien Bündnis 90/Die GRÜNEN und PDS und auch der Beschluss vom Bundesrat forderten, konnte nicht umgesetzt werden. Die SPD hat, um mit der CDU einen Kompromiss über die Streichung des §175 zu erreichen, der Beibehaltung des Paragraphen 182 zugestimmt.
 
 
Der heutige § 182 lautet:
 
§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen (Fassung 23.04.2014)
 
  1. Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage

 
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
 
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sichvornehmen zu lassen,
 
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  1. Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurchmissbraucht, dass sie gegen Entgeld sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

 
  1. Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

 
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
 
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sichvornehmen zu lassen,
 
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafebis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
  1. Der Versuch ist strafbar.

  2. In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreitenvon Amts wegen für geboten hält.

 
(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn beiBerücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.
 
Die Abschaffung des Paragraphen 182 hätte nicht bedeutet, dass man Kinderpornografie legalisiert hätte. Der Schutz von Kindern und Schutzbefohlenen sind durch andere Paragraphen geschützt, wie z.B. die §§ 174 und 176 StGB.
 
Die Aufhebung des Paragraphen 175 und Veränderung des Paragraphen 182 traten am 31.05.1994 in Kraft. Seit 18.11.1998 ist der Paragraph 175 weggefallen.
 
Trotz der Abschaffung des Paragraphen 175 hat die Ausgrenzung von nicht heterosexuellen Leben nicht aufgehört.
Erst am 07.12.2000 hat der Bundestag einstimmig eine Resolution verabschiedet, wo er sich sich bei den Homosexuellen wegen der Repressalien des Paragrafen 175 entschuldigte. Weitere Taten folgten nicht.
So haben die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE im Bundestag Anträge für Entschädigung und Rehabilitierung von Schwulen, die nach 1945 in der BRD und DDR nach §§ 175 und 151 verurteilt worden sind, eingereicht.
Zu diesen beiden Anträgen fand am 15.05.2013 eine Anhörung des Rechtsausschusses des 17. Bundestags statt. Bei dieser Anhörung wurden verschiedene Experten eingeladen.
 
Experten, wie Manfred Bruns (ehemaliger Bundesanwalt), waren der Meinung, dass man Urteile die nach § 175 gefällt worden sind aufheben und die Opfer entschädigen sollte.
Die Gegenseite argumentierte, dass die Unabhängigkeit der Justiz nicht mehr gegeben sei, wenn man die Urteile, die damals nach geltendem Recht gefällt worden sind, aufhebt. Die BRD war/ist ja kein Unrechtsstaat, wie das „3. Reich“ oder die DDR.
 
So wie es aussieht wird dieses Thema so lange ausgesessen. bis sich dieses Problem biologisch erledigt hat. Beispiele, dass man so lange wartet, bis die Opfer gestorben sind, wie die Entschädigung von Zwangsarbeitern, oder KZ Häftlingen mit rosa Winkeln oder Sinti und Roma, gab es in der deutschen Geschichte genügend.

 


 

 

Quellen

 

Christian Schulz, Michael Satorius, Paragraph 175 (abgewickelt), Wiedergutmachung,Männerschwarmskript Verlag, Hamburg, 1994

 

Rainer Hofschildt, Mindestens 154 Frauen kommen aufgrund des § 175 vor Gericht,Hannover04/2012

 

Weissenburg e.V.(Herausgeber), CSD Stuttgart 2009, Homosexualität, Geschichte,Identität,

 

Jürgen Walther, Philipp von Eulenburg- der Mann im Hintergrund aus: Männer um KaiserWilhelm II, Die Mark Brandenburg, Heft 73, 2009

 

Volker Ullrich, Liebchen und der Haffnerm Wurde das kaiserreich von einem schwulenKlüngel regiert. Vor 100 Jahren erschütterte (und erheiterte) die Eulenburg-Affäre Deutschland

 

Carsten Pietsch, Negative Bevölerungspolitik, Verfolgung männlicher Homosexueller in derNS Zeit, Hausarbeit Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, WS und SS 1998/1999

 

W.U Eissler, Arbeiterparteien und Homosexuellenfrage, Zur Sexualpolitik von SPD und KPDin der Weimarer Republik, Verlag rosa Winkel, 1980

 

Kontroverse um frühere Homosexuelle Urteile

www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/43661721_KW20_pa_recht_homosexue lle/index.html

 

Wikipedia

 

Paragraf 175:

http://de.wikipedia.org/wiki/%C2%A7_175

 

Sexualstrafrecht:

http://de.wikipedia.org/wiki/Sexualstrafrecht

 

Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung:

http://de.wikipedia.org/wiki/Reichszentrale_zur_Bek%C3%A4mpfung_der_Homosexualit%C3%A4t_und_der_Abtreibung

 

Philipp von Eulenburg:

http://de.wikipedia.org/wiki/Philipp_zu_Eulenburg

 

Friedrich Alfred Krupp:

http://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_Alfred_Krupp

 

Vorwärts, Krupp auf Capri, Artikel 15.11.1902

 

Die Rote Fahne. Berliner Nazi.- Gauleitung ein Herd von Korruption und Intrigen,11.03.1932

 

Der Abend, Spätausgabe des Vorwärts, Die Röhm Briefe sind echt, Artikel 04.04.1932


 

 

Bestand §175 StGB/§151 StGB DDR

 

1.  Allgemeines

 

  1. Homosexualität unter Strafe, Zeitungsbericht über den Sprecherrat der lesben und Schwulenbewegung zur Abschaffung § 175 in der BRD. Märkische Volksstimme 21.03.1990

 

  1. Der §175, Sexualstrafrecht http://de.wikipedia.org/wiki/%C2%A7_175

 

  1. Schwulen-Paragraph 175, 15 Jahre Streichung §175, www.homonauten.de/schwulen-paragraph-175, 10.03.2009

 

  1. §175, 154 Frauen vor Gericht, Rainer Hoffschildt, Hannover 04/2012

 

  1. 2000 Jahre zurück - Projekt Minderheitenidentität, CSD Stuttgart 2009, Homo-sexualität, Geschichte, Identität, Herausgeber Weissneberg e.v.

 

  1. Der Amtliche Entwurf 1925: §267, keine Quellenangaben

 

  1. Krupp Affaire

 

  1. Krupp auf Capri, Zeitungsartikel Vorwärts 15.11.1902

 

  1. Krupp †, Zeitungsartikel Freiburger Zeitung 25.11.1902

 

  1. Der Oscar Wilde des Zweiten Reichs, Krupp Zwölf Generationen, William Manchester, Kinderverlag München 1968, Seite 211-236

 

  1. Friedrich Alfred Krupp auf Capri, ein Skandal und seine Geschichte, F.A.Krupp, ein Unternehmer im Kaiserreich, Hrgb Michael Epkenhans, Ralf Stremmel, Verlag C.H. Beck OHG, München 2010,

 

  1. Der Fall Krupp, Berlin 1902. W.G. Grzymilch Verlag, S.42.

 

  1. Friedrich Alfred Krupp , http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Via_krupp.JPG

 

  1. Hardenberg – Eulenburg Affaire

 

  1. Harden-Eulenburg Affaire www.wikipedia.org/index.php?oldid=121227021

 

  1. Philipp zu Eulenburg – der Mann im Hintergrund, In den Jahren zwischen Bismark und Bülow, Jürgen Wather, Männer um Kaiser Wilhelm, Die Mark Brandenburg, Heft 73, 2009

 

  1. Zeitläufte, Liebchen und der Harfner , Volker Ullrich, keine weiteren Angaben

 

  1. Justitias zweischneidiges Schwert – Magnus Hirschfeld als Gutachter in der Eulenburg-Affaire, Sexualität zwischen Medizin und Recht, hg von Klaus M. Beier, Gustav Fischer Verlag, Stuttgart 1991, S.5-20

 

  1. Röhm Affäre

 

  1. Zeitungsartikel „Berliner Nazi-Gauleitung ein Herd von Korruption und Intrigen“, Die Rote Fahne, Zentralorgan der KPD 11.03.1932

 

  1. Zeitungsartikel „Die Röhm-Briefe echt!“, Der Abend, Spätausgabe des Vorwärts 04.04.1932

 

  1. §151 STGB DDR ab 1968

 

  1. Einführung des Paragrafen 151 1968, und Abschaffung Paragrafen 151 1988, Gesetzesblatt Teil I Nr. 11, 22.01.1968, 28.12.1988

 

  1. Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen, Strafgesetzbuch der Deutschen Demokra-tischen Republik, 12.01.1968 , www.verfassungen.de/de/ddr/strafgesetz74.htm

 

  1. Initiative Abschaffung des §151 StGB der DDR aus: Informationsbrief der Pressestelle beim Konsistorium der evang. Kirche, Archiv der Robert-Havemann Gesellschaft, Nachlass Christian Pulz

 

  1. Dokumente aus Büchern

 

  1. „Freiheit in Wort und Schrift“ Wie in der Weimarer Republik der §175 fast entschärft wurde (1918-1933), Homosexuelle in Deutschland, Verlag C.H. Beck, München, 1989

 

  1. Paragaph 175, Christian Schulz Wiedergutmachung, Michael Sartorius, Männerschwarmskript Verlag, Hamburg, 1994

 

  1. 140.000 Verurteilungen nach „§175“, Rainer Hoffschildt, Invertito, Jahrbuch Homosexuellen 4. Jahrgang 2002, Männerschwarmskript Verlag, 2002

 

  1. .Zur Statistik der Strafverfolgung homosexueller Männer in der SBZ und DDR bis 1959, Invertito – Jahrbuch für die Geschichte der Homosexualitäten, Männerschwarm Verlag Hamburg 2010

 

 

  1. Rehabilitierung von Schwulen die nach 1945 in Deutschland, nach    §175 verurteilt wurden

 

  1. Kontroverse um frühere Homosexuelle-Urteile, www.bundestag.de/doumente/textarchiv/2013/43661721_kw20_pa_recht_homosexu elle/index.html

 

  1. Zusammenstellung der Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung des Rechtsaus-schusses zu dem Thema: Rehabilitierung und Entschädigung verfolgter Homosexueller, Mittwoch, 15.05.2013, 14:00 Uhr, Deutscher Bundestag, 14. Mai 2013

 

  1. Stellungnahme zur Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am 15.05.2013 von Dr. Günter Grau, Historiker, Deutscher Bundestag

 

  1. Mitteilung, Öffentliche Anhörung, Deutscher Bundestag

 

  1. Anhörung zur Rehabilitierung von Homosexuellen, Deutscher Bundestag

 

  1. Antrag – Rehabilitierung und Entschädigung der verfolgten Lesben und Schwulen in beiden deutschen Staaten von der Fraktion der Linken, Deutscher Bundestag, Drucksache 17/10841 vom 26.09.2012

 

  1. Berlin - §175: Verfolgung, Verurteilung, Entschädigung, www.siegessaeule.de/artikel-archiv/berlin/paragraph-175-verfolgung-verurteilung-entschädigung.html

 

  1. Die Berliner Linken fordern eine Bundesratsinitiative zur Entschädigung aller Opfer des § 175, www.m-maenner.de/2012/01/linke-will-175er-entschadigen/

 

  1. Beschluss des Bundesrates – Entschließung des Bundesrates für Maßnahmen zur Rehabilitierung und Unterstützung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten. Bundesrat Drucksache 241/12 (Beschluss) 12.10.2012

 

  1. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen– Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 in Deutschland wegen homosexueller Handlungen Verurteilten, Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4042, 01.12.2010

 

  1. Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wg. Verurteilungen nach §175 StGB und Antwort der Bundesregierung, Deutscher Bundestag, 13 Wahlperiode, Drucksache 13/2101, 01.08.1995, und 13/1976,06.07.1995

 

 

8.    Der Paragraph 175 während des 3. Reiches

 

  1. Der Paragraph 175, Reichsgesetzblatt Teil 1 vom 05.06.1935, Berlin

 

  1. Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung, http://de.wikipedia.org/w/index.php?oldid=117064406

 

  1. Reichszentrale zur Bekämpfung von Abtreibung und Homosexualität, http://glbt-news.israel-live.de/ns-zeit/rechszentrale.htm

 

  1. Geschichtlicher Abriß der Verfolgung von Homosexuellen im 3.Reich, ötv-Report Lesben & Schwule, Nr.4 Dezember 1997/Frühjahr 1998

 

  1. Merkblatt betr. Die widernatürliche Unzucht von Assessor Oyen, Anregungen und Bemerkungen des Reichsjustizministerium zu dem Titel Unzucht u.a. §175, 1934 - 13.06.1935, Bundesarchiv, Reichsjustizministerium R3001/20973

 

  1. Veränderung Dezernat für Homosexuelle Fälle bei der Kriminalpolizei, 22.05.1935, Bundesarchiv, Reichssicherheitsamt, R/58/239

 

  1. Gechäftsverteilungsplan u.a. Änderung Referat Homosexualität und Abtreibung, 1939, Bundesarchiv, Reichssicherheitsamt R/58/826

 

  1. Mitteilungsblatt des preußischen Landeskriminalamts Berlin über den §175 und Bestimmungen über Bewachung von Berufsverbrecher, 1935, Bundesarchiv, Reichssicherheitsamt R58/483

 

  1. „Hoheitsträger, kennst du diese? Die Homosexuellen als politisches Problem“, Dr. Rudolf Klare, Marburg, Der Hoheitsträger/Vertraulich, Heft 3, 1938

 

  1. Aktennotiz vom Sonderreferat Hinkel beim Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda Besprechung am 30.07.1938 u.a. Ausschluss und Ablehnungsgrund von §175 Verurteilten, Bundesarchiv, Reichssicherheitsamt R58/984

 

  1. U.a. Dokument zum Meldewesen, Maßnahmen gegen Homosexuelle die aus der Wehrmacht entlassen worden sind, Bekämpfung jugendlicher Cliquen, 16.01.1937 – 25.11.1944, Bundesarchiv, Reichssicherheitsamt R58/473

 

  1. Anfrage nach Adressen von Homosexuellen in Thüringen vom Institut für Erbgesundheit und Rassenhygiene in Weimar (Dr.med. Karl Astel), 24.06.1937, Bundesarchiv, Persönlicher Stab Reichsführer SS, NS/19//239

 

  1. Schreiben an SS-Standartenführer Dr. Brustmann betr. Spionage, Sabotage und Homosexualität, 09.10.1942, Bundesarchiv, Persönlicher Stab Reichs-ührer SS NS19/2075

 

  1. Artikel von Oberbannführer Walter Tetzlaff „Homosexualität und Jugend“ in: Der HJ-Richter Schulungsblatt der HJ Gerichtsbarkeit, Antwortschreiben vom Reichsjustizministerium, 02.1942 – 04.05.1942, Reichsjustizministerium, Bundesarchiv R/3001/21176

 

  1. Richtlinien für die Behandlung nach §175, 175a und 33 o.a. RStGB vom Oberkommando der Wehrmacht, 19.05.1943 – 31.05.1943, Reichsjustizministerium, Bundesarchiv R/3001/25007

 

Erbgesundheitsgerichte explizit Erbgesundheitsgericht Potsdam

 

  1. Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, Reichsgesetzblatt Teil 1, 25.07.1933, Berlin

 

  1. Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, Reichsgesetzblatt Teil 1, 27.06.1935, Berlin

 

  1. Verzeichnis der Vorsitzenden und Stellvertreter und ärztliche Mitglieder bei den Erbgesundheitsgerichten in Brandenburg, Bundesarchiv R/1501/126252

 

  1. Anfrage des Oberlandesgericht Dresden wegen Fortbildung Erbgesundheitsgesetz, Teilnehmerliste des Kammerbezirkes Berlin Brandenburg, Brief von Dr. Freisler wegen Fortbildung Rassegesetze, 03.02.1936 – 10.08.1938, Reichsministerium der Justiz, Bundesarchiv R/3001/21935

 

  1. Zur Tätigkeit des Potsdamer erbgesundheitsgerichts in der Zeit von 1934 bis 1945 von Petra Fuchs in: Medizin im Dienst der „Erbgesundheit“ – Beiträge zur Geschichte der Eugenik und „Rassenhygiene“, Stefanie Westermann, Richard Kühl, Dominik Groß(Hrsg.), LIT Verlag Dr. W. Hopf, Berlin 2009

 

  1. „Über 4000 Zwangssterilisations-Urteile“, Guido Berg

 

  1. Auszug „Furchtbare Ärzte“, Till Bastian, Verlag C.H. Beck, München 1995

 

 

  1. Täter_innen

 

 1. Josef Meisinger, u.a. Leiter des Sonderdezernat II S „Bekämpfung derHomosexualität und Abtreibung“ von 1936 bis 1938 http://de.wikipedia.org/w/index.php?oldid=118235861

 

  1. Bekämpfung der Abtreibung und der Homosexualität als politische Aufgabe, Vortrag Kriminalrat Meisingers, Diensversammlung der Medizinaldezernenten und – referenten, 5./6.04.1937 Berlin (Auszug), http://germanhistorydocs.ghidc.org/sub_document.cfm?document_id=1558&language =german

 

  1. Carl – Heinz Rodenberg, Neurologe und Psychater, ab 1943 wissenschaftlicher Leiter der Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung, http://de.wikipedia.org/w/index.php?oldid=116770434

 

  1. Ermittlungsverfahren gegen Angehörige des Reichsicherheitshauptamtes wegen dem Mord an Otto Schmidt im Konzentrationslager Sachsenhausen (Generaloberst Fritsch), Landesarchiv Berlin 3 Rep. 057-01 Nr.17

 

 

Schwule und Lesben in Konzentrationslagern

a) Sachsenhausen

 

  1. Zusammenfassung von Berichten über Homosexuelle im KZ Sachsenhausen, Beschreibung des rosa Winkels, Robert Havemann Gesellschaft Berlin, Nachlass Christian Pulz RHG/PUL 02

 

  1. „Die Verfolgung der Homosexuelen durch den deutschen Faschismus“, Robert-Havemann-Gesellschaft Berlin, Nachlass Christian Puls, RHG/Pul 04

 

  1. „An Flucht war nicht zu denken“ Wo vor fünfzig Jahren eine Mordaktion gegen

Homosexuelle stattfand, soll ein Gewerbepark entstehen. www.rosa-winkel.de

 

  1. Das Klinkerwerk Oranienburg, , Außenlager und Vernichtungsgelände des Konzentrationslagers Sachsenhausen Teil 1 und 2 von Joachim Müller in: Gedenkstättenrundbrief 103/104 S.19-30/24-33

 

 

  1. §175 StGB Dokumente aus Büchern 1933-1945

 

  1. Auszüge aus: NS-Opfer unter Vorbehalt, Homosexuelle Männer in Berlin nach 1945, Andreas Pretzel, Berliner Schriften zur Sexualwissenschaft und Sexualpolitik, Band 3, Seite 23-38, 43-63 (36 Seiten)

 

  1. Auszüge aus: Homosexualität in der NS-Zeit, Dokumente einer Diskriminierung und Verfolgung, Herausgeber Günter Grau, Fischer Verlag, Seite 16-19, 29-43, 54-75, 93-115, 119-170, 303-323

 

  1. Polizeiliche Ermittlung von Andreas Pretzel, Verhöre bei Gestapo und Kripo von Gabriele Roßbach in: Wegen der zu erwartenden Strafe, Andreas Pretzel & gabriele Roßbach u.a. Verlag Rosa Winkel 2000, Seite 43-96

 

  1. Vorfälle im Konzentrationslager Sachsenhausen vor Gericht von Andreas Pretzel in: Wegen der zu erwartenden Strafe, Andreas Pretzel & Gabriele Roßbach u.a. Verlag Rosa Winkel 2000, Seite 119-168

 

  1. Forderung nach Institutionalisierung einer Reichszentrale für Kastration-suntersuchungen Hans-Walter Schmuhl, „Rassenhygiene, Nationalsozialismus, Euthanasie, Vandenhoeck & Ruprecht, 1992, Seite 147

 

  1. Auszug aus: Negative Bevölkerungpolitik, Verfolgung männlicher Homosexueller in der NS-Zeit, Hausarbeit von Carsten Pietsch, Carl von Ossietzky – Universität Olden-burg im Rahmen des Proseminars: Einführung in das Proseminar in das Studium der neueren Geschichte am Beispiel des Themas: Zwischen Volks-gemeinschaft, verfolgung und Widerstand. Die deutsche Gesellschaft in der NS Zeit 1933 – 1945, Leitung: Prof. Dr. K.Saul und Dr. B.K. Seemann,Seite 26-27

 

  1. „Um von meinem Trieb befreit zu werden“, Kastrationen im Krankenrevier von Joachim Müller in: Homosexuelle in Konzentrationslagern, wissenschaftliche Tagung 12/13.09.1997, KZ-Gedenkstätte Mittelbau Dora, Nordhausen, Seite 283-299

 

  1. Homosexuelle in den Konzentrationslagern Lichtenburg und Sachsenhausen – Werkstattberichte von Joachim Müller in: Homosexuelle in Konzentrationsla-gern, wissenschaftliche Tagung 12/13.09.1997, KZ-Gedenkstätte Mittelbau Dora, Nordhausen, Seite 72-93

 

  1. Formen des Gedenkens an die Verfolgung Homosexueller in den deutschen KZ-Gedenkstätten von Thomas Rahe in: Homosexuelle in Konzentrationsla-gern, wissenschaftliche Tagung 12/13.09.1997, KZ-Gedenkstätte Mittelbau Dora, Nordhausen, Seite 147-157

 

  1. Zur Situation lesbischer Frauen in den Konzentrationslager von Claudia Schoppmann in: Homosexuelle in Konzentrationslagern, wissenschaftliche Tagung 12/13.09.1997, KZ-Gedenkstätte Mittelbau Dora, Nordhausen,Seite 139-144

 

  1. Die „Rosa-Winkel-Häftlinge“ im Männerlager des KZ Ravensbrück von Bernhard Strebel in: Homosexuelle in Konzentrationslagern, wissenschaftliche Tagung 12/13.09.1997, KZ-Gedenkstätte Mittelbau Dora, NordhausenSeite 105-114

 

  1. Reichstagsbrand und „Braunbuch“, Die Erfindung des „SA-Lustknaben“ van derLubbe in:, Homosexuelle Nazis, Jörn Meve, Männerschwarmskript, Hamburg 1990, Seite 29-83

 

 

  1. § 175 während der Deutschen Einheit und Abschaffung §175

 

Parlament und Gesetzestexte

 

  1. Protokoll der 41. Sitzung des 07.09.1990 u.a. wg. §175 StGB, Gesetz zur Rechtsstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften; Protokoll der 45. Sitzung 18.09.1990 u.a. Beschlußempfehlung zum Gesetzentwurf zu Fragen zur Rechtsstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften; Protokoll der 46. Sitzung 20.09.1990 u.a. Beschlußempfehlung zum Gesetzentwurf zu Fragen zur Rechtsstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, Anfragen an Ministerrat wg. §175, Volkskammer der DDR 10. Wahlperiode 1990 Rechtsausschusses, ADS, Bestand VK/10.WP-51

 

  1. 32. Tagung 24.08.1990 u.a. Antrag der PDS Gesetz zu Fragen der Rechtsstellung gleichgeschlechtlich orientierter Bürger; 35.Tagung 13.09.1990 u.a. gesetzliche Regelung zu §175, Volkskammer der DDR 10.Wahlperiode 1990, ADS, Bestand VK/10.WP-79

 

  1. Antrag der Fraktion der PDS-LL auf Rechtsgleichstellung von Homosexualität und Heterosexualität im Strafrecht, Landtag Brandenburg, Drucksache 1/1244 16.09.1992

 

  1. Maßnahmen der Regierung zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Situation von Schwulen und Lesben im Land Brandenburg, Plenarprotokoll 13. Sitzung Landtag Brandenburg, 21.März. 1991

 

  1. Änderungsantrag der Fraktion der SPD des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes - §§ 175, 182 StGB, Deutscher Bundestag Drucksache 12/7044 10.03.1994

 

  1. Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes - §§175, 182 StGB, Deutscher Bundestag, Drucksache 12/7035 09.03.1994

 

  1. Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes

    • 175, 182 StGB, Deutscher Bundestag Drucksache 12/4584 18.03.1993

 

  1. Gesetzentwurf des Bundesrates, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts (§§175m 176a, 182 StGB), Deutscher Bundestag Drucksache 12/4232, 28.01.1993

 

  1. Bericht des Rechtsausschusses gemäß §62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Gruppe der PDS/Linke Liste – Drucksache 12/850 Entwurf eines Gesetzes zur Rechtsgleichstellung von Homosexualität undHeterosexualität im Strafrecht (Sexualgleichstellungsgesetz), Deutscher Bundestag Drucksache 12/3865, 27.11.1992

 

  1. Anwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Gruppe der PDS/Linke Liste über Anklagen Prozesse und Verurteilungen nach §175, 176, 182 StGB und § 142 StGB-DDR, Deutscher Bundestag Drucksache 12/3036/2928, 14.07.1992 und 24.06.1992

 

  1. Gesetzesentwurf Bündnis 90/Die Grünen „zum Schutz der Psychologischen Entwicklung von Jugendlichen u. Streichung §175, §182 StGB, §149 StGB /DDR, Deutscher Bundestag Drucksache 12/1899, Archiv grünes Gedächtnis, Bestand: 6.02, Autonomes Frauenarchiv Wiesbaden, Akte 67

 

  1. Sitzung des Ausschusses am 13.11.1991, Themen u.a. Änderung des Sexualstrafrechts, Bundesrat, Ausschuss für Frauen Jugend über Freunde des Schwulen-museums Berlin, Archiv Bibliothek,

 

  1. Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen wegen der Pläne der Bundesregierung im Bezug auf den §175, Deutscher Bundestag 12/954/874, 16.07.1991/27.06.1991

 

  1. Entwurf eines Gesetzes zur Rechtsgleichstellung von Homosexualität und Heterosexualität im Strafrecht (Sexualgleichstellungsgesetz) von der PDS/Linke Liste, Deutscher Bundestag Drucksache 12/850, 26.06.1991

 

  1. Anträge der Grünen Fraktion Rechtsangleichung BRD und DDR im bezug auf Homosexualität und Streichung §175 beim Einigungsvertrag, Deutscher Bundestag Drucksache 11/7922/7544, Archiv grünes Gedächtnis Akte 5986

 

  1. Antrag der Fraktion Die Grünen, Abschaffung der rechtlichen Diskriminierung von homosexuallen Männern, Deutscher Bundestag Drucksache 11/7197, 09.07.1990

 

  1. Entschließungsantrag der Fraktion Die GRÜNEN über Rosa Listen und die zunehmende Gewalt gegen homosexuelle Männer, Deutscher Bundestag Drucksache 11/6784, 26.03.1990

 

  1. Antwort der Bundesregierung auf die große Anfrage der Fraktion Die Grünen über rosa Listen, Deutscher Bundestag Drucksache 11/4299/2586, 05.04.1989/24.06.1988

 

  1. Gesetzentwurf der Fraktion Die Grünen zur strafrechtlichen Gleichstellung von Homo-und Heterosexualität, Deutscher Bundestag Drucksache 11/4153, 09.03.1989

 

Behörden/Verwaltung

 

  1. Protokoll öffentlichenAnhörung zur Reform des Jugendsexualstrafrecht am 04.03.1992 u.a. über §§ 175 und 182 StGB, Senator/in für Bundes.- und Europaangelegenheiten Berlin über Freunde des Schwulen Museums Berlin, Archiv Bibliothek

 

  1. Schreiben vom Jugendnetzwerk LAMDA e.V. an den Senator für Jugend und Familie wg. Streichung §175, Senator für Jugend und Familie über Freunde des schwulen Museums Bibliothek/Archiv, Berlin

 

  1. Antwort der Senatsverwaltung für Justiz auf die kleine Anfrage Nr. 433 von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen über den § 175, Senatsverwaltung für Justiz über Freunde des schwulen Museums/ Archiv/ Bibliothek

 

  1. Schreiben von der Arbeitsgruppe Homosexuelle in der Kirche (HuK) wg. §175 an die Senatsverwaltung für Frauen, Jugend u. Familie Ref. gleichgeschlechtliche Lebensweise, Senatsverwaltung für Frauen, Jugend u. Familie Ref. Gleichgeschlechtliche Lebensweise über Freunde des Schwulen Museums Berlin, Archiv Bibliothek

 

  1. Schreiben an die Senatorin für Justiz von den Die GRÜNEN Schwulenreferat wg. Rechtsangleichung §175 im Einigungsvertrag, Senatorin für Justiz über Freunde des Schwulen Museums Berlin, Archiv Bibliothek

 

  1. Schreiben von der Deutschen Aids Hilfe an die Senatsverwaltung für Frauen, Jugend u. Familie wegen Streichung §175, Senatsverwaltung für Frauen Jugend und Familie über Freundeskreis Schwules Museum Berlin, Archiv Bibliothek

 

Lesb/Schwule Organisationen

 

  1. Schreiben and die Minister_innen der Justiz der A-Länder wg Streichung §175 vom Bundesvorstand Schwulenverband Deutschland e.V., Schwulenverband in Deutschland e.V. über Freunde des Schwulen Museums Berlin, Archiv Bibliothek

 

  1. Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministers der Justiz für die Änderung § § 175 und 182, Bundesverband Homosexualität e.V. (BVH) über Verein Schwules Museum Berlin, Archiv Bibliothek

 

  1. U.a. Schreiben an das Bundesjustizministerium wg. Abschaffung §175, Beantwortung Fragebogen für den Ausschuß des Bundesrates für Frauen, Jugend Familie vom Lesbenring e.V., Lesbenring e.V. über Freunde des Schwulen Museums Berlin, Archiv Bibliothek

 

  1. Schreiben an verschiedene Senatoren in Berlin wg. §175 von den Schwusos, Schwusos über Freunde des Schwulen Museums Berlin, Archiv Bibliothek

 

  1. Flugblatt „Keine Demonstration isoliert gegen den §175!“vom Schwulenreferat an der Freien Universität, demokratische Schwulen- und Les-beninitiative, Cafe Anal, Allgemeine Homosexuellen Aktion, Schwulenreferat an der Freien Universität, demokratische Schwulen- und Lesben-initiative, Cafe Anal, Allgemeine Homosex-uellen Aktion

 

  1. Flugblatt gegen die Demonstration Abschaffung des §175, „Der Tuntenterror – Schriften für Perversion und Sodomie“, Tuntenterror

 

  1. Argumente zur Aktuelle Streichungsdebatte des § 175, Schwulenverband in Deutschland

 

Aktionen

 

  1. Flugblatt „Schwule fordern: Weg mit §175“, Quelle: k.A.

 

  1. Flugblatt „Keine Wiedereinführung des §175 in der DDR!“ Gay Pride ´90, Verein für Sexuelle Gleichberechtigung e.V., München

 

Medien

 

  1. Das Ende der Strafbarkeit von Homosexualität: 18 Jahre Abschaffung §175, Oldenburgische AIDS-Hilfe e.V., Rosige Zeiten Nr. 140, NAUND presse e.v. für lesben und schwule, Oldenburg

 

  1. Vor 20 Jahren in der DDR, Der Anfang vom Ende des § 175, Respek! Zeitschrift für Leben-und Schwulenpolitik Ausgabe 04/08, Dezember 2008

 

  1. Paragraph 175 StGB abgeschafft, Zeitungsartikel MAZ 10.06.1994

 

  1. Karikatur QUEERStrich 175 ADE, Siegessäule Mai 1994

 

  1. § 175 endlich abgeschafft, ersatzlose Streichung politisch nicht durchsetzbar, Siegessäule April 1994

 

  1. Paragraph 175 wird abgeschafft, MAZ 11.03.1994

 

  1. Juristen wollen das Strafrecht entrümpeln, Berliner Zeitung 07.01.1993

 

  1. Kabinett beerdigt den Paragraphen 175, TAZ 19.12.1992

 

  1. Symbolische Gesetzgebung: Zum Beispiel §175 StGB, Professor Dr. Sybille Tönnies, Eutin, ZRP 1992, Heft 11

 

  1. Verschärfte Sitte, das Sexualstrafrecht soll zwischen Ost und West angeglichen werden. Umstritten sind die Schutzbestimmungen für Jugendliche, Spiegel 11/1992

 

  1. Presseerklärung über die Streichung §175 u. §182 der Schwulen und Lesben in der SPD bei der Bundeskonferenz in Berlin am 11.10.1992, Schwusos

 

  1. Die Reform der Straftaten gegen die Entwicklung des Sexuallebens von Professor Dr. Friedrich-Christian Schroeder, Regensburg, ZRP 1992, Heft 8

 

  1. Einspruch der Justiz gegen überholten §175, Zeitungsartikel Oranienburger Generalanzeiger 18.08.1992

 

  1. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger gegen §175, Zeitungsartikel Lausitzer Rundschau 18.08.1992

 

  1. Vorstoß gegen §175, MAZ 18.08.1992

 

  1. Schwulen Paragraph soll gestrichen werden, PNN 18.08.1992

 

  1. Den §175 StGB endlich und ersatzlos streichen, Pressestelle Bundeshaus Bündnis90/Die Grünen, Ausgabe Nr. 02/1992

 

  1. Keine Strafe für Schwule, Bild, Brandenburg 28.10.1991

 

  1. Höhere Kulturstufe – Überfällige Reform wider Erwarten: Die Koalition streicht den Schwulen-Paragraph 175 aus dem Strafgesetzbuch, Der Spiegel 3/1991

 

  1. Gleichberechtigung und §175, Wochenpost 19.12.1990

 

  1. 5000 Personen demonstrieren gegen den §175, Der Tagesspiegel 28.10.1990

 

  1. Berlin ohne Paragraph 175, Volksblatt Berlin 22.08.1990

 

  1. Erklärung der Deutschen AIDS-Hilfe zur Streichung §175, Deutsche AIDS-Hilfe über Freunde des Schwulen Museums Berlin, Archiv Bibliothek

 

  1. Presseerklärung vom Senat Magistrat Berlin über Abschaffung §175, Senat und Magistrat über Freunde des Schwulen Museums Berlin, Archiv Bibliothek

 

  1. Sexualstrafrecht: Berlin will DDR-Regelungen, Berliner Morgenpost 22.08.1990

 

  1. Demo gegen den 175er, MAZ 27.10.1990

 

  1. Paragraph 175: Ein zweiseitiger Anachronismus im Recht, Der Morgen 06.07.1990

 

  1. Ein Votum gegen §175, BRD Strafrecht bietet legale Rechtsgrundlage für Diskriminierung Homosexueller, Junge Welt, 21.05.1990

 

  1. Droht Schwulen erneut Diskriminierung?, Neues Deutschland 18.05.1990

 

  1. Rekriminalisierung Homosexualität in der DDR, Gesetzentwurf Diskriminierung von Schwulen vom Pressedienst BVH, Archiv grünes Gedächtnis, Akte 5986 Schriftverkehr des Fraktionsvorstandes

 

  1. Kommentare zur Abschaffung §175, Quelle:  Amico Archiv

 

  1. Einzelfälle §175, 1933 – 1945 aus Brandenburg (Vorsicht Datenschutz)3

3 Einsicht der Dokumente und Weiterverarbeitung nur mit Genehmigung des Amico Archives unter Beachtung des Personenschutzes

 

  1. F. W, Gastwirt Strafsache wegen §175, Brandenburgisches Landesarchiv Potsdam, Landgericht Neuruppin, 12B Neuruppin Nr. 116

 

  1. Strafsache wegen §175 gegenüber einem Unteroffizier der Wehrmacht Urteil vom Feld Kriegsgericht der Division Nr. 153 in Potsdam, Brandenburgische Landesarchiv Potsdam, Oberstaatsanwalt Frankfurt/O, 12B Frankfurt/O Nr. 1609

 

  1. Strafsache wegen §175 von W.K. u. a. ein Urteil wegen Unzucht mit Männern, und ein weiteres Urteil wegen fortgesetzter schwerer Unzucht mit Männern, Brandenburgische Landesarchiv Potsdam, Landgericht Frankfurt/O., 12B Frankfurt/O Nr. 906

 

  1. Strafsache wegen §175, NN, u.a. Urteil und ein abgelehnter Gnadengesuch, Brandenburgisches Landesarchiv Potsdam, Landgericht Potsdam, 12B Potsdam Nr. 637

 

  1. W. v. E. Anklage wg. § 175, Gnadengesuch, Aberkennung des Doktortitels, Urteil, Landesarchiv Berlin, Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Berlin, A.Rep. 358-02 Nr.21179

 

  1. P.G. Strafsache wegen §175, Landesarchiv Berlin, Landgericht Berlin, A. Rep. 358.2 Nr. 063213

 

  1. Strafsache wegen §175 gegen Dr. H. R. aus Potsdam, Landesarchiv Berlin, Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin, A Rep 358-2 Nr. 051550

 

  1. Strafsache wegen §175 gegen F.W. aus Potsdam, Landesarchiv Berlin, Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin, A Rep 358-2 Nr. 2670

 

  1. Strafsache §175 Wilhelm Heckmann, Onkel des Regisseurs Klaus Stanjek von Potsdam-Babelsberg, www.klaenge-des-verschweigens.de

 

Stand 15.08.2014

 

 

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