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Künstliche Befruchtung für Lesben in weite Ferne gerückt

Auch wenn dass Urteil des Bundesverfassungsgerichts von heute Schwule und Lesben nicht direkt meint, da ein heterosexuelles Paar geklagt hatte, dem nach 6 Jahren eheähnlicher Gemeinschaft ein gemeinsamer Kinderwunsch wegen einer Fertilitätsstörung des Mannes versagt blieb, so ist mit der Abehnung der Kostenübernahme durch das Bundesverfassungsgericht wohl in naher Zukunft nicht mit einem Aufweichen der Vorschriften für andere Lebensgemeinschaften zu rechnen.


Dabei hat der Staat mal wieder bewiesen, worum es ihm eigentlich geht, an erster Stelle nicht um Kinder und auch nicht um den Sozialstaatsgedanken. Nein, hier geht es einzig darum, dass der Staat seine Bürger weiter bevormundet und selbst entscheidet was gut für sie ist und vor allem wie gut eine Ehe für sie ist. In sofern kann man das Urteil auch so verstehen, dass die Bundesrepublik ruihg an Altem festhalten kann, egal wie demographisch unsinnig und menschenfeindlich das auch ist.

Zumal die Vorschrift an sich schon widersinnig ist, dass nur noch 3 Versuche und die auch nur zu 50 % von der Krankenkasse bezahlt werden. Wer Kinder haben möchte, und so für Nachkommen und somit auch für die Steuerzahler sorgen möchte, die irgendwann einmal die Rente auch für die Bundesverfassungsrichter erarbeiten, der soll auch welche bekommen können. Alles andere ist Kinderfeindlich.

So wird es weiter schwunghaften Handel per Anzeigen, unter Bekannten oder über Internetseiten wie "mannotincluded" geben, was aus medizinischer Sicht ja nicht ganz ungefährlich ist. Schliesslich sind im Sperma noch erhöhte HIV-Virenwerte festgestellt worden, wenn dank Therapie im Blut längst keine mehr nachweisbar waren. Und bei der selbstausgeführten Insemination, die von vielen Lesben über in die Scheide eingeführte Spritzen (ohne Nadel ;-) erfolgt, kann es schon mal zu Verletzungen der Schleimhäute kommen so dass dann eine erhöhte Ansteckungsgefahr besteht.

Wir können nur hoffen, dass verantwortungsvolle Politiker hier bald ein Einsehen haben und die se sogenannte Invitrofertilisation auf ein vernüftiges Gerüst aus Gesetzen und Massnahmen stellen die als erstes den Kindern und als zweites der künftigen Gesellschaft dient.

pdf ls2007022 28/02/2007,18:40 58.71 Kb

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