logo_gaybrandenburg

 

gayBrandenburg Headlinebanner

Kein Vorrang für leibliche Elternschaft.

Bundesverfassungsgericht bestätigt Adoptionsrecht für Lesben und Schwule

(Gaybrandenburg - communityTicker) Das Bundesverfassungsgericht hat eine Richtervorlage des Amtsgerichts Schweinfurt zur verfassungsrechtlichen Überprüfung der Stiefkindadoption für Eingetragene Lebenspartner zurückgewiesen.

Das Gericht sieht in dem Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Eltern keinen Verstoß gegen das Grundgesetz. Die in Artikel 6 GG geschützte Elternstellung zu einem Kind werde nicht allein durch die Abstammung, sondern auch aufgrund der sozial-familiären Verantwortungsgemeinschaft vermittelt. Soziale und leibliche Elternschaften sind gleichberechtigt zu betrachten, das hat das Gericht auch in anderen Entscheidungen wiederholt betont.

Das Gericht hat die Richtervorlage zum Anlass genommen, zu verdeutlichen, dass die ständige Rechtsprechung zur Rechtsstellung von nicht-leiblichen Eltern selbstverständlich auch für homosexuelle Eltern gilt. Zudem verweist es darauf, dass die Interpretation von Artikel 6 GG durch das sich wandelnden Familienverständnis bestimmt werde. Die Entscheidung stellt klar:

Der Schutz von Artikel 6 gilt selbstverständlich auch für die soziale Elternschaft von Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern.

www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/lk20090810_1bvl001509.html

Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Wir begrüßen die erfreuliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.

Der Beschluss ist eine eindeutig positive Stellungnahme zu den Debatten um das Adoptionsrecht für Lesben und Schwule.

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Stiefkindadoption erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer:

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Stiefkindadoption stärkt die gesellschaftliche Stellung lesbischer und schwuler Elternpaare. Sie setzt ein klares Signal gegen jede Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Familien.

Wir fordern, Eingetragenen Lebenspartnerschaften nun auch das gemeinschaftliche Adoptionsrecht zu ermöglichen. Das wollen wir in der nächsten Wahlperiode durchsetzen. Ein pauschaler Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare vom gemeinschaftlichen Adoptionsrecht ist diskriminierend. Wie bei allen Paaren, die sich um eine Adoption bemühen, sollte auch bei ihnen vorurteilsfrei die Eignung geprüft werden.

Drucken E-Mail