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Rentner erlag Hammer-Callboy

Callboys und Huren arbeiten seit dem Prostitutionsgesetz der damaligen rot-grünen Bundesregierung von 2001 nicht mehr in der Illegalität. Zumindest diejenigen, die ihre Leistungen seitdem als Gewerbe anmelden. Das Gesetz half die rechtliche und soziale Stellung sexueller Dienstleister zu verbessern, indem es ihre Tätigkeit zum offiziell anerkannten Beruf machte. Seitdem können Prostituierte ihr Geld von zahlungsunwilligen Freiern auch vor Gericht einklagen und sich regulär in den gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungen versichern. Einerseits hat das Gesetz die Situation gewerblich tätiger Prostituierter erheblich verbessert – die in der nun staatlich beaufsichtigten

Branche Tätigen können u. a. besser vor Ausbeutung geschützt werden und auch Freier bewegen sich seither in einem seriöseren und sichereren Umfeld. Doch wie ein Fall vom 26.12.2011 zeigt, kommt es beim Thema Sex gegen Geld noch immer zu gefährlichen Situationen, sogar zu gewaltsamen Todesfällen. Der Lübecker Totschlags-Prozess, der derzeit gegen einen 24-jährigen Callboy läuft, ging am Montag, den 17.09.2011 in die heiße Phase. So forderte Staatsanwältin Ulla Hingst neun Jahre Haft für den Jugendlichen, der seinen 73-jährigen Freier mit einem Hammer erschlagen hat und dies auch bereits gestanden hat. Auf einem Parkplatz in Glinde im Kreis Stormarn bei Hamburg ließ der Angeklagte am zweiten Weihnachtsfeiertag sechs Mal einen Hammer auf den Kopf des Opfer niederschnellen und versuchte anschließend, die Leiche zu vergraben, zu verbrennen und zu zersägen. Da dies alles misslungen sei, habe er die leblosen Überreste des Mannes schließlich im Kofferraum von dessen Auto versteckt, das erst drei Monate später in einer Tiefgarage von genervten Nachbarn gemeldet wurde, als seine Alarmanlage losging. Der Callboy erklärte, dass er den Rentner Horst O. im Internet kennengelernt habe und dass ihm seine Vorliebe für Sex mit Schlägen und Fesselungen zuwider gewesen sei. Zudem erklärte er, dass er an seinem Geruch und seiner Sprache den Mann wieder erkannt habe, von dem er als Zwölfjähriger vergewaltigt worden sei. Da er sich vor Gericht jedoch in zahlreichen Punkten in Widersprüche verstrickt habe, stufte die Staatsanwältin dies als vermutliche Schutzbehauptung ein, zumal auch durch ein psychiatrisches Gutachten nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte, ob die Vergewaltigung sich tatsächlich ereignet habe, so „welt.de“. Das Urteil wird noch im September erwartet. [Martin Bach]

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