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Ein Jahr Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

(gayBrandenburg - CommunityTicker) Bis zur allgemeinen Gleichbehandlung bleibt weiterhin viel zu tun Vor einem Jahr trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Ein erstes Resümee zieht der Vorsitzende des LesBiSchwulen Landesverbandes Brandenburgs, AndersARTiG e.V., Eric Hein: Bis zur allgemeinen Gleichbehandlung bleibt noch viel zu tun.

Die jüngste Debatte um die Kosten für die Verpartnerung von lesbischen oder schwulen Lebenspartnerschaften hat deutlich gezeigt, wie weit Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender noch von einer tatsächlichen Gleichbehandlung in der Gesellschaft und im Alltagsleben sind. Dazu kommen Ungleichbehandlungen im Steuer- und Erbschaftsrecht, im Beamten- und Versorgungsrecht sowie bei der Adoption von Kindern. Daran hat sich trotz allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz, das wir sehr begrüßen, nichts geändert. Hier fordert AndersARTiG eine sofortige politische Kurskorrektur.

Positiv ist zu diesem Gesetz allerdings zu bemerken, dass sich mit ihm die gesellschaftliche Wahrnehmung über Ungleichbehandlungen und Diskriminierungen ein wenig gewandelt hat, auch wenn der Name des Gesetzes irreführend ist. So gibt es zunehmend Lesben und Schwule, Bisexuelle und Transgender, die sich ihrer Rechte zunehmend bewusst zu werden beginnen, Defizite in Sachen Gleichbehandlung wahr- und nicht mehr jede Ungleichbehandlung hinnehmen. Mit unserer Aufklärungstour „Bühne frei für Vielfalt“ Anfang September durch das Land Brandenburg werden wir u.a. dafür weiter werben und Menschen ermutigen, vom AGG auch tatsächlich Gebrauch zu machen.
Außerdem sind wir mit der Landesregierung im Dialog, um im Land verlässliche Strukturen gegen Diskriminierung und Ungleichbehandlung zu schaffen. Dabei könnte das Berliner Modell einer allgemeinen Antidiskriminierungsstelle innerhalb der Landesverwaltung ein Muster sein, das in Brandenburg allerdings noch stärker durch Basisstrukturen `unterfüttert´ werden müsste.

Schließlich unterstützen wir die Forderung des LSVD nach der Einrichtung eines Antidiskriminierungs-Beirates auf Bundesebene und der Einbeziehung der Nichtregierungsorganisationen in die Arbeit dieses Beirats.

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