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Über die Situation von Menschen mit HIV und AIDS in Deutschland

Das Leben mit HIV in Deutschland hat sich in den letzten Jahrzehnten deutlich verbessert, vor allem seit der Einführung der ART (Anti Retrovirale Therapie). Diese rettete und rettet Infizierten und Kranken das Leben und aus eine tödlichen Krankheit wurde in Deutschland eine chronische Erkrankung. Diese Therapie senkt zudem das HIV-Übertragungsrisiko so entscheidend, dass Menschen mit funktionierender Therapie in Deutschland nicht nur eine fast normale Lebenserwartung haben, sondern auch nicht mehr infektiös sind, was sie und ihre Partnerinnen und Partner ungeheuer entlastet. Weiterhin bestehen auch keinerlei Beschäftigungsverbote oder gesetzliche Einschränkungen bei der Arbeitsplatzwahl mehr.

Dennoch beobachtet der Bundesarbeitskreis ver.di Queer als Vertretung der Beschäftigten im Bereich LSBTI mit Besorgnis, dass in der Bundesrepublik die mit einer HIV Infektion verbundene Diskriminierung und Stigmatisierung geblieben ist. Menschen mit HIV werden von Familien ausgeschlossen, erleben Beleidigungen und Verleumdungen, werden von Ärzten abgewiesen und ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird verletzt. Auch wenn heute mehr als 2/3 aller Menschen mit HIV in Deutschland erwerbstätig sind, gibt es immer noch Mobbing und Kündigungen wegen der HIV Infektion.

Die Bundesregierung hält daran fest, dass das Antidiskriminierungsgesetz bei HIV und anderen schweren chronischen Erkrankungen keinen Schutz bietet. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert gemäß ihrem Beschluss auf dem ordentlichen Bundeskongress 2007, HIV und andere chronische Erkrankungen im Paragraphen 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu verankern. 

Weiterhin ist die Tatsache der Nichtinfektiosität unter funktionierender ART bei der Bundesregierung noch nicht vollständig angekommen. In vielen Gerichtsprozessen um die Strafbarkeit der HIV-Übertragung wird dies noch nicht berücksichtigt, denn die Gerichte weisen nach wie vor dem/der HIV-positiven Partner/-in die alleinige Verantwortung für den Schutz vor HIV zu. Nach unserer Position müssen beide Partner/innen in einer selbstbestimmten sexuellen Begegnung immer die gleiche Verantwortung für den Schutz vor HIV tragen, wobei die Strafbarkeit kontraproduktiv für die Prävention ist. HIV spezifische Strafbarkeit ist auch gemäß den Empfehlungen von UNAIDS aufzuheben.

 

per Mail an:

Office of the High Commissioner
for Human Rights (OHCHR)
Palais des Nations
CH-1211 Geneva 10, Switzerland

von Carsten Bock

Bundessprecher AK LSBTI ver.di

 

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